Rede von Barbara Schmid-Federer im Nationalrat, Juni 2010 (es gilt das gesprochene Wort): Man hätte „Ausweisen“ sagen können, aber man sagt „Ausschaffen“.
So gnadenlos hart wie der Titel, so ist auch der Inhalt dieser Initiative. Denn es werden
1. sämtliche straffälligen AusländerInnen in die gleiche Kategorie geschoben, seien sie seit Jahrzehnten – bzw. gar seit Generationen - InhaberInnen einer Niederlassungsbewilligung oder seien sie vor zwei Tagen als Kriminaltouristen ins Land gekommen.
2. Liegt ein unverhältnismässiger Deliktkatalog vor, der Ladendiebstahl wurde bereits erwähnt.
3. Wird offensichtlich in Kauf genommen, dass die Delinquenten auch in Länder abgeschoben werden, in welchen ihnen Tod oder Folter droht.
Beim dritten Punkt stellt sich die Frage der Umsetzbarkeit dieser Initiative:
Im Einzelfall kann die Ausschauffungsinitiative nicht angewendet werden. Sie verstösst konkret gegen das Rückschaffungsverbot gemäss Art. 25 BV, international bekannt unter dem Begriff Non-Refoulement- Gebot. Dieses Gebot zählt anerkanntermassen zum zwingenden Völkerrecht, was auch der Bundesrat so sieht. Konkret darf niemand in ein Land ausgeschafft werden, wo ihm Folter, Sklaverei, Genozid oder sonstige schwerste Beeinträchtigungen drohen. Wohin schaffen wir also beispielsweise einen Iraner aus, der rechtswidrig Sozialleistungen bezogen hat? Nirgendwo hin! Erstens, weil wir mit dem Iran kein Rückübernahme Abkommen haben, der Betroffene wird also so oder so zwei Jahre Ausschaffungshaft absitzen und dann in der Schweiz als Papierloser leben, zweitens, weil die Schweiz sich an zwingendes Völkerrecht halten will und muss.
Zu 1 und 2: Kommen wir noch kurz auf den Deliktkatalog und den Begriff Ausländer zu sprechen:
Die Initiative setzt schwere Sexualdelikte, Menschenhandel und Vergewaltigung gleich mit Drogenhandel oder Einbruch. Das spricht für sich, auch wenn die Initianten dem Gesetzgeber offen lassen, weitere Tatbestände hinzuzufügen. Trotzdem, der Grundsatz der Verhältnismässigkeit wird massiv verletzt. Und: Wenn der pubertierende Sohn meiner in der Schweiz aufgewachsenen aber noch nicht eingebürgerten Nachbarn einen Ladendiebstahl begeht, dann ist dessen zwingende Ausschaffung schlicht und einfach unverhältnismässig. Mehr gibt es dazu nicht zusagen.
Schluss:
Handlungsbedarf sehr wohl, beispielsweise durch Entwicklungspolitik vor Ort, damit Flüchtlingsströme verhindert werden können. Handlungsbedarf sehe ich auch beim besseren Vollzug des bestehenden Gesetzes. Handlungsbedarf besteht drittens in einer klugen Integrationspolitik, und diese ist nun in den direkten Gegenvorschlag eingeflossen. Bei der Initiative geht es – einmal mehr – um ein Zeichensetzen. Wir betreiben aber mit einer Änderung der Bundesverfassung nicht Symbolpolitik, sondern Verfassungsgebung, die höchste Verantwortung erheischt. Wer trotzdem ein Zeichen setzen will, möge den Gegenvorschlag unterstützen.