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Bundesrat will Modelle des Elternurlaubs prüfen

Die Zürcher CVP-Nationalrätin Barbara Schmid-Federer ist in ihrem Kampf um die Modernisierung des Mutterschaftsurlaubs einen Schritt weiter gekommen: Der Bundesrat lehnt zwar einen unbezahlten Vaterschaftsurlaub von 4 Wochen ab, ist aber bereit, die grundsätzlichen Fragen zum Vaterschaftsurlaub zu prüfen. Weiter stellt er einen Bericht zu den verschiedenen Modellen des Elternurlaubs in Aussicht, wie er in seiner Antwort auf das Postulat „Unbezahlter Vaterschaftsurlaub“ von Barbara Schmid-Federer und 21 Mitunterzeichnenden Nationalrätinnen und Nationalräten schreibt.

Für Barbara Schmid-Federer ist der 2005 eingeführte Mutterschaftsurlaub von 14 Wochen ein grosser Gewinn. Damit Väter und Mütter den modernen Anforderungen von Familie und Beruf gerecht werden können, braucht es aber weitere Massnahmen: „Freiheit ist unser höchstes Gut und wirkt motivierend, Familien sollen deshalb ihr Modell frei wählen können. Mein Weg deshalb – der Elternurlaub.“

Väter können so bei der Kindererziehung eine zentralere Rolle übernehmen. Mütter finden auch während des Mutterschaftsurlaubs Zeit für ihre berufliche Entwicklung und verpassen den Anschluss im Beruf nicht. Vorausgesetzt natürlich, dass dies dem jeweiligen Familienmodell entspricht.

Mit der nun vorliegenden Antwort des Bundesrats kann dieses Zukunftsmodell ein Erfolg werden. Es braucht allerdings nach Meinung von Barbara Schmid-Federer weitere Anstrengungen: „Mein Engagement geht weiter, damit real wird, was heute angedacht ist.“ Auch die Einführung eines unbezahlten Vaterschaftsurlaubs ist noch nicht vom Tisch: Wie es in der Antwort des Bundesrats heisst, behält er sich vor, auf eine Prüfung des unbezahlten Vaterschaftsurlaubs zurück zu kommen, wenn auch nur mit einer Dauer von zwei statt der ursprünglich geforderten vier Wochen.
 
Link zur Motion 11.3361 samt Antwort des Bundesrates


Elternschaftsurlaub statt Mutterschaftsurlaub

In der Frühjahrssession 2011 reichte Barbara Schmid-Federer eine Motion ein, in welcher sie den Bundesrat auffordert, dem Parlament die gesetzlichen Grundlagen für ein Modell eines unbezahlten Vaterschaftsurlaubs vorzulegen.

Mit diesem Vorstoss setzt Barbara Schmid-Federer ihren langjährigen Kampf um eine Modernisierung des Mutterschaftsurlaubs fort.

Der 2005 nach hartem Ringen eingeführte Mutterschaftsurlaub von 14 Wochen ist für die Zürcher CVP-Nationalrätin ein grosser Gewinn. Grundsätzlich möchten sie daran denn auch nicht rütteln, ist aber überzeugt, dass sich dessen Ausgestaltung noch optimieren liesse: Ihr Ziel ist es, dass Mütter und Väter den modernen Anforderungen von Familie und Beruf flexibler begegnen können. Dazu  ist eine Änderung des Erwerbsersatz-Gesetzes nötig.

So beauftragte sie den Bundesrat 2008, folgende drei Modelle  zu prüfen:
Modell A: Der Mutterschaftsurlaub wird auf 16 Wochen aufgestockt. Nach dem gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitsverbot von 8 Wochen für Mütter können die Eltern die verbleibenden 8 Wochen frei unter sich aufteilen.
Modell B: Der Mutterschaftsurlaub umfasst wie bisher 14 Wochen. Nach dem gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitsverbot von 8 Wochen für Mütter können die Eltern die verbleibenden 6 Wochen frei unter sich aufteilen.
Modell C: Der Mutterschaftsurlaub umfasst wie bisher 14 Wochen. Dazu erhalten Väter den Anspruch auf unbezahlten Urlaub mit einer Maximaldauer von 4 Wochen. Möglicher Zusatz: Väter werden nach der Geburt ihres Kindes während 12 Monaten von der Militärdienstpflicht befreit.

Die Vorstösse wurden von Vertretern der meisten Nationalratsparteien mitunterzeichnet, vom Bundesrat aber dennoch verworfen. Dies versteht Barbara Schmid-Federer neben den ideellen auch aus finanziellen Überlegungen nicht: „Bei den Modellen B und C werden der Elternschaftsversicherung keine höheren Kosten entstehen.“

Achtwöchiges Arbeitsverbot bleibt unangetastet

Im Mai 2007 hat der Bundesrat bereits einmal zu einem ähnlichen Vorstoss Stellung genommen: Eine Motion von SVP-Nationalrat Oskar Freysinger (VS) wurde mit der Begründung abgelehnt, sie „höhle den Mutterschaftsschutz aus“ und sei „ohne zusätzliche Kosten nicht realisierbar“. Im Unterschied zur Motion Freysinger bleibt in den neuen Vorstössen das gesetzlich vorgeschriebene Arbeitsverbot von acht Wochen für Mütter unangetastet. Das Argument der höheren Kosten lässt Initiantin Barbara Schmid-Federer nur für das Modell A gelten. „Bei den Modellen B und C werden der Elternschaftsversicherung keine höheren Kosten entstehen.“

 

20. Januar 2012 / Barbara Schmid-Federer