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Auch in der direkten Demokratie sind Grundrechte nicht verhandelbar

Seit der Annahme der Minarettinitiative Ende letzten Jahrs wird viel über die Gültigkeitsvoraussetzungen von Volksinitiativen diskutiert. Darf eine Volksinitiative, die Völkerrecht verletzt, überhaupt dem Volk zur Abstimmung unterbreitet werden? Oder soll sie auch dann ungültig erklärt werden, wenn sie nicht gegen das zwingende Völkerrecht verstösst?

Diese Frage wird momentan heiss und emotional diskutiert und sie ist auch nicht leicht zu beantworten, betrifft sie doch einen Kernbereich unserer direkten Demokratie, die Volksrechte.

Das Parlament war sich bisher als Ganzes einig, dass eine Volksinitiative mit 100'000 Unterschriften zwingendes Völkerrecht nicht verletzen dürfe und in einem solchen Fall ungültig erklärt werden muss. Bei der Beurteilung der Frage, ob ein Verstoss gegen zwingendes Völkerrecht vorliegt, hat sich das Parlament grösste Zurückhaltung auferlegt. Immerhin haben die Initiantinnen und Initianten bereits über 100'000 Unterschriften gesammelt. Ihnen möchte man verständlicherweise nicht vor den Kopf stossen. So ist es bisher denn auch nur ein einziges Mal zu einer Ungültigerklärung einer eidgenössischen Volksinitiative gekommen. Diese stammte von den Schweizer Demokraten.

Dieselben Fragen stellten sich schon während der Parlamentsdebatte rund um die Minarettinitiative. Aus dem Bereich der linken Ratshälfte wurde in der Debatte beantragt, die Initiative ungültig zu erklären, weil die Vorlage in weiten Bereichen das geltende Völkerrecht an sich schon verletze: Religionsfreiheit und Diskriminierungsverbot waren die dafür zutreffenden Stichworte. Zudem widerspreche die Initiative aus den gleichen Gründen auch der Schweizerischen Bundesverfassung, namentlich in den Bereichen Religionsfreiheit, Rechtsgleichheit und Diskriminierungsverbot.

Zwar hielten sich SVP und EDU bei der Formulierung der Initiative tunlichst daran, das zwingende Völkerrecht möglichst nicht, respektive nicht „expressis verbis“ zu verletzen, gleichzeitig beschnitten sie aber aus meiner Sicht klare Grundrechte unserer Rechtsordnung. Es gehört schon seit längerem zur Methode der Rechtskonservativen, mit ihren Initiativen das Völkerrecht zu umgehen, aber immer nur so weit, als dass zwingendes Völkerrecht nicht vollständig tangiert ist.

Wie üblich kam den Mitteparteien in dieser Diskussion eine tragende und vermittelnde Rolle zu. Sie hatten dabei zwei Möglichkeiten: Sie konnten die Initiative gültig erklären mit dem Verweis auf das nicht tangierte zwingende Völkerrecht, oder sie konnten sie ungültig erklären, weil dieser Begriff auch die grundlegenden Menschenrechte wie die Religionsfreiheit und das Diskriminierungsverbot umfassen müsse.

Letzten Endes entschieden sich FDP und CVP grossmehrheitlich und trotz starker Bedenken dafür, das letzte Wort in dieser heiklen Angelegenheit dem Volk zu geben, denn dieses habe ja meist durchaus rational abgestimmt resp. gehandelt. Man traute dem Volk als Ganzes zu, selber zu erkennen, dass diese Initiative gewisse fundamentale Grund- und Menschenrechte verletze.

Der Entscheid des Parlaments zur Gültigerklärung der Minarettinitiative war nachweislich ein Fehler, wie uns die Volksabstimmung über diese Volksinitiative gezeigt hat. Eine Initiative, die eine Minderheit diskriminiert, muss unter jeden Umständen ungültig erklärt werden. Ansonsten würden wir in unserem Rechtsstaat zulassen, dass die Mehrheit die Minderheit sogar in ihren Grundrechten überstimmen resp. die Rechte dieser Minderheitsgruppen unterdrücken könnte. Dies darf die CVP keinesfalls zulassen. Die Grundrechte stellen Abwehrrechte eines Jeden gegen den Staat dar. Diese schützen insbesondere die Minderheit vor Übergriffen der Mehrheit.

Damit sich ein solches Trauerspiel nicht wiederholt, braucht es griffige Massnahmen. Die Lösung dabei ist eine materielle Vorprüfung von Volksinitiativen. Konkret heisst das, dass die Regierung bereits vor Beginn der Unterschriftensammlung prüft, ob die Volksinitiative gegen Bundesrecht uns insbesondere gegen das Völkerrecht verstösst. Zu diesem Zeitpunkt hat noch niemand Unterschriften gesammelt, weshalb hier auch nicht im Zweifel für das Volk, spricht zugunsten der Gültigkeit zu entscheiden ist. Selbstverständlich muss gegen einen solchen Entscheid, der dann nach rein rechtlichen Gesichtspunkt getroffen wird, und nicht – wie heute – teilweise nach politischen Kriterien, der Rechtsweg offenstehen.

Klar ist aber, dass Volksrechte nie über den Menschen- und Grundrechten stehen. Zwar sind Initiative und Referendum unbestreitbar wichtige Pfeiler unseres politischen Systems. Es ist gut, wenn die Bürger innen und Bürger politische Ideen von unten nach oben tragen und einbringen können. Aber politische Rechte sind Antragsrechte des Volks an das Volk und gelten eben nicht absolut, denn  Demokratie und Rechtsstaat stehen nebeneinander auf gleicher Ebene. Wer dies den Menschen in diesem Land nicht sagt, streut Ihnen Sand in die Augen.

Menschenrechte und fundamentale Grundrechte sind nicht verhandelbar, auch nicht in einer Demokratie mit Initiativ- und Referendum. Deren Einhaltung kann nur mit einer materiellen Vorprüfung von Volksinitiativen mit der Eröffnung des Rechtswegs sichergestellt werden.

14. Juli 2011 © Barbara Schmid-Federer