Barbara Schmid-Federer
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Service public statt Fake News

18/1/2018

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Erinnern Sie sich an den James Bond Klassiker «Tomorrow never dies»?
James Bond kämpft in diesem Film gegen das Böse in Gestalt des britischen Medien-Moguls Elliot Carver. Carver versucht, den asiatischen Zeitungs- und Fernsehmarkt zu monopolisieren, und sich mithilfe seines Medien-Imperiums, zu dem die britische Tageszeitung «Tomorrow» und ihr deutsches Pendant «Der Morgen» gehören, die informatorische Weltherrschaft zu gewinnen. Carver hetzt mit bewussten Fake News England und China gegeneinander auf, wobei ein allfälliger Krieg durchaus in Kauf genommen wird.
Damit Carver seinen Machtansprüchen entsprechen kann, braucht er Geld und eine kriminelle Energie. Diese setzt er ein durch Fake News, gezielte Falschmeldungen, mit denen er verschiedene Regierungen manipuliert. Dass ein Mann Medien kauft, um Macht auszuüben, kennen wir nicht nur aus spannenden Agenten-Filmen, sondern auch aus dem realen Leben. Silvio Berlusconi konnte mit seinen eigenen Medien die Politik Italiens nachhaltig beeinflussen, ähnlich versucht dies in der Schweiz Christoph Blocher mit den von ihm beeinflussten und dominierten Medien.
Service public als Grundversicherung 
Die Schweiz ist ein politisch stabiles Land, in dem wir sicher und in Wohlstand leben dürfen. Einer der Grundpfeiler unserer Stabilität ist der Service public, die mediale Grundversorgung. Diese Grundversorgung garantiert uns eine ausgewogene Berichterstattung von hoher Qualität in allen Regionen des Landes - auch dort, wo es sich betriebswirtschaftlich nicht lohnt. Der gebührenfinanzierte Service public sorgt dafür, dass die Dienstleistungen in guter Qualität und zu angemessenen Preisen überall zur Verfügung stehen. Dies ist eine wichtige Voraussetzung für die hohe Lebensqualität in der ganzen Schweiz und für das Gedeihen der Wirtschaft.
Wir tun daher gut daran, diese Errungenschaften - gerade in der kleinräumigen Schweiz mit ihrer direkten Demokratie - nicht aufs Spiel zu setzen, denn die direkte Demokratie verlangt politisch unabhängige, möglichst objektive Informationsinhalte zur Meinungsfindung, mehr noch als andere demokratische Staatsformen, in denen Bürgerinnen und Bürger nur alle paar Jahre an die Urne gerufen werden.  
Service public rentiert nicht, aber er lohnt sich
In der Schweiz wäre nach der Abschaffung der Empfangsgebühr kein Schweizer Radio oder Fernsehen in der Lage, mit den heutigen Informationsleistungen vergleichbare Angebote bereitzustellen. Die SRG investiert die Hälfte der Empfangsgebühren in ihre Informationsangebote in Radio, Fernsehen und in den Online-Bereich. Doch selbst die Informationsleistung ist nur zu gut 20 Prozent kommerziell finanzierbar. Ohne Gebührenunterstützung würden auch die andern Programme der SRG sowie der privaten Lokalradios in Berg- und Randregionen und der regionalen TV-Sender drastisch reduziert oder gänzlich eingestellt. Denn auch sie werden durch unsere Gebühren mit finanziert. Die Medienvielfalt, wie wir sie heute kennen, würde zum Spielball von nationalen Medienzaren und internationalen Medienhäusern. Beide Gruppen haben aus unterschiedlichen Gründen kein Interesse, dem Informationsbedürfnis einer direkten Demokratie zu dienen. Die einen verfolgen eine politische Agenda, die anderen machen nur, was hohe kommerzielle Gewinne verspricht.
Hier könnte auch ein James Bond nicht mehr helfen. Ein Nein zu No Billag ist ein Gebot der Stunde.

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Es braucht eine Elternzeit

11/12/2017

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Als ich vor neun Jahren im Parlament zwei Vorstösse zur Elternzeit einreichte, waren die Chancen intakt, für dieses Projekt eine Mehrheit zu finden. Elternzeit bedeutet nichts anderes als eine berufliche Auszeit für beide Eltern nach der Geburt eines Kindes.
Heute ist diese Möglichkeit vertan. Sämtliche Minimalforderungen zu diesem Thema werden im Keim erstickt. Auch eine simple Abschätzung der langfristigen volkswirtschaftlichen Auswirkungen der Elternzeit gewann im Parlament keine Unterstützung.
Bald wird das Volk über die im Juli eingereichte Volksinitiative «Für einen vernünftigen Vaterschaftsurlaub – zum Nutzen der ganzen Familie» über vier Wochen Vaterschaftsurlaub abstimmen. Obwohl ich die Initiative oder einen allfälligen Gegenvorschlag unterstützen werde, erachte ich die Diskussion mit Fokus einzig auf den Vater als falsch. Der Vaterschaftsurlaub gilt europaweit als Steinzeitmodell, denn er zementiert ein System, in dem der Mutter nach der Geburt Steine in den Weg zurück in die Arbeitswelt gelegt werden. In Europa hat sich die Elternzeit, welche sich Mütter und Väter aufteilen, längst durchgesetzt.
Beispielsweise wird in Schweden das erste Lebensjahr durch bezahlte Elternzeit abgedeckt. Danach werden fast alle Kinder familienergänzend betreut. Die Elternzeit kann vom Vater oder von der Mutter bezogen werden. Dieses Modell stärkt die Position der Frauen.
In der Schweiz dagegen muss sich eine berufstätige Frau in der Regel 14 Wochen nach der Geburt für den beruflichen Abstieg oder für eine familienergänzende Betreuung entscheiden. Elternzeit bedeutet, mehr Zeit mit den Kindern zu verbringen. Frauen möchten vermehrt erwerbstätig sein, und Väter würden gern mehr für ihre Kinder da sein. Der 14-wöchige Mutterschaftsurlaub ist eine reine Gesundheitsschutzmassnahme und dient nicht zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
Während die Schweiz über Fachkräftemangel und Akademiker-Frauen am Herd jammert, machen wir alles dafür, damit sich diesbezüglich nichts verändert. Das war schon so, als ich selber Kinder grossgezogen habe. Ein Erlebnis hat mich bis heute geprägt: Nach der Geburt unseres ersten Sohnes litt ich an einer postnatalen Depression. Ich war 29 Jahre alt, übte einen erfüllenden Beruf aus, bei dem ich 150 Prozent Leistung erbringen musste. Von einem Tag auf den anderen spielte sich mein Leben nur noch in einer 4-Zimmer-Wohnung ab. Die Veränderungen im Lebensalltag waren tiefgreifend, zumal mein gesamter Freundeskreis kinderlos war.
Ich stellte erstaunt fest, dass wir an verschiedenen Orten als Belastung empfunden wurden, sei es durch Kinderlärm im Mehrfamilienhaus, durch den sperrigen Kinderwagen im Einkaufsladen, im Restaurant sowieso, ja selbst beim Stillen erntete ich kritische Blicke.
Für mich war rasch klar, dass ich einen Ausgleich im Beruf brauchte. Mein früherer Arbeitgeber bot mir ein 40-Prozent-Pensum an; nach dem Wiedereinstieg fühlte ich mich aber nie mehr richtig integriert im Team bei der Arbeit. Hätte ich in dieser schwierigen Situation ab und zu meinen Mann einspannen können, wäre mir schon sehr viel geholfen gewesen. Dies war jedoch in seiner damaligen beruflichen Situation und ohne Einbezug einer Elternzeit nicht möglich.
Es geht nicht darum, die Verantwortung und die Kosten dem Staat und der Wirtschaft zuzuschieben. Mir ist es wichtig, gemeinsam neue Modelle zu entwickeln, die allen etwas bringen – gerade auch der Wirtschaft.
Der Kanton Waadt ist in der Organisation und Finanzierung der familienergänzenden Kinderbetreuung ein Leuchtturm. Die öffentliche Hand übernimmt dort knapp die Hälfte und die Arbeitgeber rund 9 Prozent der Kosten. Auch in anderen Westschweizer Kantonen beteiligen sich die Arbeitgeber mittels eines Fonds an der Finanzierung der Kitas und schulischen Tagesstrukturen.
Es ist Zeit zum Umdenken – nicht nur in der familienergänzenden Betreuung, sondern auch bei der Elternzeit.

Publiziert im Mamablog am 7. Dezember 2017
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Die Werte der C-Parteien

27/10/2017

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Aus Überzeugung oder Opportunität?
Die Werte der C-Parteien
30. Oktober 2017, RomeroHaus Luzern                                                 
Barbara Schmid-Federer, Nationalrätin

3 Thesen:
1. Die christdemokratische Bewegung muss Salz in der Politik sein.
Dies ist ihr Grundauftrag

C-Parteien müssen Menschenbilder hinterfragen, die attraktiv sind, weil sie einfache Lösungen für komplexe Probleme bieten und für die Menschen scheinbar unerträgliche Spannungen vorschnell auflösen. Beispiel Kommunismus: der Mensch muss der richtigen Klasse angehören, Beispiel Nationalsozialismus: der Mensch muss der richtigen Rasse angehören, Beispiel Fundamentalismus: der Mensch muss der richtigen Religion angehören.
Solche Entwicklungen entstehen, wenn Menschen Angst haben. Das Salz der
C-Bewegungen schöpft Hoffnung aus dem christlichen Menschenbild. Es erinnert daran, dass der Mensch geachtet wird wie er lebt und steht. Dass wir Sorge tragen zu Freiheit, Gerechtigkeit und Solidarität.

2. Der Umgang mit der Religionsfreiheit ist der Prüfstein für eine echte Wertedebatte
Ein zentraler Wert des demokratischen Rechtstaats ist heute besonders gefährdet, jener der Religionsfreiheit. Religionsfreiheit ist ein Gut, das für die Schweiz unersetzlich ist und im Wettstreit der Werte auf dem Spiel steht. Eine aus christlicher Sicht gewonnene Kritik des Wertebegriffs: Wahrheit und Liebe sind „wertlos“ und stehen im Widerspruch zur Instrumentalisierung von Werten. Wahrheit und Liebe verbinden sich mit dem Ernstnehmen von Menschenwürde, Solidarität, Subsidiarität und Gemeinwohl.
Als Politikerin bin ich dafür zuständig, dass Demokratie und Rechtsstaat nicht aus dem Gleichgewicht geraten. Der Ausnahmeartikel Minarettverbot ist ein gutes Beispiel für die Instrumentalisierung von Werten zugunsten parteipolitischer Propaganda. Dasselbe würde mit dem Burkaverbot geschehen, weshalb ich es ablehne.

3. Das Salz der Christdemokratie ermutigt zu Begegnungen und ist zukunftsfähig

Das christliche Menschenbild, das Salz der Christdemokratie, verlangt nach einer konstruktiven und realitätsbezogenen Sachpolitik, basierend auf einem berechenbaren weltanschaulichen Fundament. So braucht es wieder vermehrt Mut zu Unpopularität, gerade dann, wenn Fremdenfeindlichkeit und Rassismus salonfähig werden.
Christlich motivierte Politik gibt die Hoffnung auf würziges Essen für wirklich alle Menschen nie auf. Die Christdemokratie ist eine Bewegung, die man erfinden müsste, wenn es sie nicht geben würde.
 

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Nationalrat Beat Walti zur Altersvorsorge 2020: Eine Replik

16/8/2017

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Nationalrat Beat Walti lässt sich in der  gestrigen Ausgabe der NZZ zur "Altersvorsorge 2020" folgendermassen zitieren:
„Aber ich hätte mir gewünscht, dass man während der parlamentarischen Arbeit mehr vom bürgerlichen Willen zur Zusammenarbeit gespürt hätte. Die Vorgeschichte war halt etwas kompliziert – der Ständerat als Erst-Rat hat das Geschäft in seiner alten Besetzung noch in der letzten Legislatur aufgenommen. Dann kamen die Wahlen und der Moment, in dem sich die CVP aus der bürgerlichen Zusammenarbeit verabschiedet hat.“

Lieber Beat Walti
Das Geschäft „Altersvorsorge 2020“ wurde in der Tat in der letzten Legislatur, - also in der alten Zusammensetzung des Parlaments -, in Angriff genommen.
Dabei hat der Ständerat etwas geleistet, was ich in den vergangenen 10 Jahren noch nie erlebt habe: Bei einem sehr komplexen Geschäft ist es ihm gelungen, in kurzer Zeit einen Kompromiss zu schmieden, der ohne Gegenstimme aus der zuständigen Kommission heraus gekommen ist. Ohne Gegenstimme bedeutet, dass die bürgerlichen PolitikerInnen aus FDP, BDP, GLP, SVP, und CVP dem Kompromiss entweder zugestimmt oder sich der Stimme enthalten haben. Wer sich der Stimme enthielt, wollte das Ja nicht verhindern. Bürgerliche sind in Bundesbern in der Mehrheit, weshalb Kompromisse ohne sie schlicht nicht möglich sind.
Die letzte Legislatur, das war noch eine Zeit, als die Mitglieder der FDP bei einer Kompromisssuche den Lead hatten: eine staatstragende Partei, die sich der Rolle der Vermittlerin bewusst war und sich nicht zu schade war, auch einmal mit der Linken zusammen zu sitzen und auszuhandeln.
Dann kamen in der Tat die Wahlen und die neue FDP verliess ihre Vermittlerrolle. Das erste, was von Seiten FDP nach den Wahlen zu lesen war: „Zu diesem Kompromiss bieten wir keine Hand. Punkt.“ Neue Personen, neue Töne.
Die FDP folgte ab sofort blind dem Arbeitgeberverband und liess sich von dessen ideologischen Ansichten führen, ohne Rücksichten auf die verschiedenen Befindlichkeiten im Rat. Wenn Politiker einem Verband blind folgen, werden Kompromisse nicht mehr möglich. Da die FDP sich ab sofort von den Verhandlungen verabschiedete, übernahm die CVP den Lead bei der Kompromisssuche. Schlussendlich obsiegte die heutige Vorlage in der massgeblichen Schlussabstimmung mit 27:18 Stimmen im Ständerat und mit 100:93 Stimmen im Nationalrat.
Trotz neuer FDP ist es dem Bundesparlament gelungen, in fast drei Jahren eine Vorlage auf den Tisch zu legen, die mehrheitsfähig ist. Schneller ist nicht möglich. Das gilt auch für den Fall, dass die Vorlage abgelehnt wird.
Bloss: diese Zeit haben wir schlicht und einfach nicht mehr.

Liebe Grüsse
Barbara Schmid

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Vom Jammern des Gewerbeverbandes

26/6/2017

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Die Vorlage Altersvorsorge 2020, über die wir am 24. September abstimmen, ist ein klassischer Kompromiss: Die linke Ratshälfte konnte die Streichung der Witwenrente verhindern und eine leichte Erhöhung der AHV-Rente erzielen. Die rechte Ratshälfte ihrerseits konnte nicht nur die Senkung des Umwandlungssatzes und die Erhöhung des Rentenalters der Frau durchsetzen: Insgesamt hat die Ratsrechte einen eigentlichen Strauss an Massnahmen durchgesetzt – ganz im Sinne des Gewerbeverbandes.

Wenn der Gewerbeverband nun über die Vorlage jammert, dann vergisst er zu erwähnen, dass die Mehrheit der Revisionspunkte aus seiner eigenen Feder stammt:
  1. Gleiches Referenzalter für Frauen und Männer. Dieser Punkt wurde bei der letzten Volksabstimmung abgelehnt.
  2. Senkung des BVG Umwandlungssatzes von 6,8 auf 6,0 Prozent. Auch dieses Anliegen wurde bei der letzten Volksabstimmung abgelehnt.
  3. Der Bundesrat verlangte eine Erhöhung der Mehrwertsteuer um 1,5%, der Ständerat forderte 1 %. Der Gewerbeverband verlangte höchstens 0,6 Prozent und hat sich damit durchgesetzt – in der Einigungskonferenz der beiden Räte.
  4. Der Bundesrat hatte eine Entflechtung der Finanzen zwischen AHV und Bund vorgeschlagen und wollte den Bundesbeitrag reduzieren. Der Gewerbeverband lehnte diese Reduktion ab. Das Parlament ist dem Gewerbeverband gefolgt.
  5. Der Bundesrat wollte die Beitragssätze von Selbständigerwerbenden und Arbeitgebenden angleichen. Der Gewerbeverband hat dies abgelehnt. Auch dieser Forderung des Gewerbeverbandes ist das Parlament gefolgt.
  6. Der Bundesrat wollte eine erleichterte vorzeitige Pensionierung ermöglichen. Das Parlament hat darauf verzichtet. Damit entspricht dieser Punkt jetzt der Position des Gewerbeverbandes und nicht mehr derjenigen des Bundesrats.
  7. Der Bundesrat wollte die Eintrittsschwelle in der beruflichen Vorsorge senken. Der Gewerbeverband setzte sein Anliegen durch und verhinderte dies.
  8. Der Bundesrat wollte den Koordinationsabzug abschaffen. Der Gewerbeverband hat dies abgelehnt und sich mit seinem Nein durchgesetzt.

Und natürlich wollte der Gewerbeverband das Rentenalter über das 65. Altersjahr hinaus erhöhen. Der Bundesrat hat dies aus gutem Grund abgelehnt: Eine allgemeine Erhöhung des Rentenalters wäre der Todesstoss für die Reform. Und zwar an der Urne.
Der Gewerbeverband hat nichts zu Jammern. Sollte die Altersvorsorge 2020 scheitern, scheitern auch die vielen Revisionspunkte, die der Gewerbeverband gegen den Willen des Bundesrats durchgesetzt hat.
Wer die heute vorliegende Reform ablehnt, nimmt in Kauf, dass der Reformstau in den Sozialversicherungen nach 20 Jahren weiter andauert. Dies ist zum Nachteil insbesondere von Jungen, Frauen, Gewerbe, Landwirtschaft und tieferen Einkommensklassen.
Unsere Sozialwerke dürfen nicht an die Wand gefahren werden. Politisch verantwortungsvoll handeln erfordert deshalb eine überzeugte Zustimmung zur Reform "Altersvorsorge 2020".

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Warum die Vorlage Altersvorsorge 2020 zu wichtig zum Scheitern ist

30/5/2017

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Eine seltsame Allianz von SVP/FDP mit K-Tipp und den Jungsozialisten bekämpfen die Rentenreform Altersvorsorge 2020, über die wir am 24. September 2017 abstimmen.

Seltsam ist der Widerstand deshalb, weil ausgerechnet zwei bürgerliche Parteien gegen die Erhöhung des Frauenrentenalters und gegen die Senkung des Umwandlungssatzes in der zweiten Säule kämpfen, beides Elemente, die sie schon seit vielen Jahren fordern.
Seltsam auch deshalb, weil sich extrem linke Gruppierungen gegen eine historisch einmalige Erhöhung des AHV-Beitrags wehren. Die Tür für eine Erhöhung des
AHV-Beitrags steht bis zum 24. September offen. Danach geht sie wieder zu.
Wenn die Linke jetzt Nein sagen, bleibt ihr Anliegen dauerhaft vom Tisch


Was passiert, wenn die Altersvorsorge 2020 scheitert?

Ein Nein zu dieser Vorlage würde bedeuten, dass unsere AHV-Kasse 2030 leer ist. Ein Nein würde ebenfalls bedeuten, dass die Pensionskassenansprüche der Jungen weiterhin massiv geschmälert würden, weil sie die heutigen Renten mitfinanzieren müssen.

Das AHV-Alter der Frauen wäre weiterhin 64 Jahre. Eine spätere Diskussion über eine Anpassung des AHV-Alters an die erhöhte Lebenserwartung wäre politisch unrealistisch. Die Mehrwertsteuer müsste innert drei Monaten auf 7,7 Prozent reduziert und anschliessend wohl umso stärker erhöht werden. Dieses «Auf und Ab» verursacht bei der Wirtschaft unnötig Kosten von jeweils 300 Millionen Franken.

Das politisch gewichtige Dossier zur Sanierung der Sozialversicherungen wäre vollständig blockiert. Wer würde nochmals einen Anlauf nehmen, um das AHV-Alter der Frauen auf 65 Jahre anzuheben, nachdem dieser Versuch zweimal vor dem Volk gescheitert ist? Auf welche Höhe würden der Umwandlungssatz und damit die Renten reduziert, nachdem eine Reduktion von 6,8 Prozent auf 6,4 (mit mehr als 70 Prozent abgelehnt) wie auch auf 6,0 Prozent an der Urne gescheitert sind?
Selbstverständlich würden Bundesrat und Parlament eine neue Vorlage erarbeiten. Doch jede Neuauflage wird immer noch teurer, denn die bestehenden strukturellen Probleme wären in einigen Jahren noch wesentlich grösser heute. Die AHV müsste mit einer wesentlich grösseren Mehrwertsteuererhöhung saniert werden. Die Renten bei den Pensionskassen müssten stärker reduziert werden. Eine Kompensation der Rentenreduktion würde teurer ausfallen.

Wer heute zu dieser Vorlage Nein sagt, muss eine Neuauflage in fünf Jahren bei einer konsequenten Haltung erst recht ablehnen. Zu dieser Vorlage gibt es keinen Plan B.
Ein Ja zur Altersvorsorge 2020 ist schlicht und einfach ein Akt der politischen Vernunft.


 

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Warum die Rentenreform aus Sicht der Frauen begrüssungswert ist

6/4/2017

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In der Frühlingssession hat das eidgenössische Parlament das Reformpaket Altersvorsorge 2020 verabschiedet. Dieses wird am 24. September 2017 der Bevölkerung zur Abstimmung unterbreitet. Bundesrat und Parlament empfehlen ein klares Ja. Von der Altersvorsorge 2020 profitieren auch die Frauen.
Warum braucht es eine Reform
Schweizerinnen und Schweizer werden immer älter. Gleichzeitig kommt die Generation der Babyboomer ins Rentenalter. Dies stellt die Altersvorsorge vor neue Herausforderungen. Auch die wirtschaftlichen Herausforderungen bleiben konstant schwierig, insbesondere der schlechten Renditen wegen. Die Reform der Altersvorsorge ist daher zwingend notwendig. Sämtliche Reformen der letzten Jahrzehnte sind gescheitert. Ein erneutes Scheitern können wir uns schlicht und einfach nicht mehr leisten.
Die Ziele der Reform sind denn auch klar: Das Rentenniveau bleibt erhalten, die Leistungen werden ausreichend finanziert, die Altersvorsorge wird an veränderte gesellschaftliche Bedürfnisse angepasst und Vorsorgelücken – gerade bei Frauen – werden geschlossen. Die Ziele sind mit der vorliegenden Reform erreicht.
Anliegen der Frauen stark verbessert
Mit der neuen Reform wird zwar das Rentenalter der Frau auf 65 erhöht, unter dem Strich ist das Gesamtpaket für die Frauen aber positiv. In zentralen Punkten wurden die Anliegen der Frauen stark verbessert:
  • Neu gibt es eine individuelle Gestaltung der Pensionierung: Diese kann zwischen 62 und 70 vollzogen werden. Für Teilrenten ist in Zukunft eine gleitende Pensionierung möglich.
  • Neu werden die AHV-Renten erstmals seit 40 Jahren über die regelmässige Anpassung an die Teuerung und die Lohnentwicklung hinaus erhöht. Dank der Erhöhung der AHV-Renten um 840 Fr./Jahr für Alleinstehende und bis zu 2712 Fr./Jahr für Ehepaare gibt es unter dem Strich für verschiedene Gruppen von Versicherten sogar ein höheres Rentenniveau. Der AHV-Zuschlag wird mit 0,3% Lohnprozenten finanziert.
    Rund ein Viertel der erwerbstätigen Frauen haben keine Pensionskasse. Für sie wird mit diesem AHV-Zuschlag eine Lücke in der Altersvorsorge geschlossen, bzw. verkleinert.
  • Neu werden die AHV-Finanzen bis 2030 mit einer leichten Anhebung der Mehrwertsteuer gesichert. Eine Belastung für die Bevölkerung ist einzig die Erhöhung um 0,3% Mehrwertsteuer im Jahr 2021. Denn die ersten zusätzlichen 0,3%MWSt. für die AHV werden bereits heute erhoben und fliessen künftig statt in die IV in die AHV, sofern Volk und Stände der Reform zustimmen.
  • Neu wird die Teilzeitarbeit in der zweiten Säule besser versichert. Damit wird die Rentenungleichheit zwischen Männern und Frauen auch bei den Pensionskassen abnehmen. Bei einem Stellenverlust ab 58 geht der Anspruch auf eine Pensionskassenrente nicht mehr wie heute verloren. Auch wer vor der Pensionierung keine Stelle mehr findet und keine Beiträge mehr bezahlen kann, hat in Zukunft endlich einen Rentenanspruch.
 
Ein Nein zur Reform können wir uns nicht leisten
Im Falle eines Neins wird das kumulierte Defizit der AHV im Jahr 2030 mehr als
40 Milliarden Franken betragen. Gleichzeitig wären im AHV-Fonds nur noch
12 Prozent der Mittel vorhanden, die es für die Sicherung und das Auszahlen der Renten braucht – heute sind es 100 Prozent.
Das bedeutet konkret, dass wir im Jahr 2030 nicht mehr genug Liquidität haben, um die Renten zu bezahlen.

Um den AHV-Fonds dann wieder auf 100 Prozent zu bringen, bräuchte es
53 Milliarden Franken. Dies wäre dann die teuerste Variante überhaupt.
Diese Vorlage darf nicht scheitern. Darum: Ja am 24. September 2017.

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Die Rente von Ramona

2/3/2017

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Ramona ist Coiffeuse in Teilzeitanstellung. Sie verdient 2000 Franken pro Monat.
Wenn SVP und FDP sich bei der Rentenreform durchsetzen, dann werden sich  – bedingt durch die Streichung des Koordinationsabzugs – Ramonas Pensionskassenbeiträge im Vergleich zu heute verdoppeln.
Konkret müsste sie monatlich rund 100 Franken mehr einbezahlen. Ihr ohnehin schon tiefer Lohn würde immer weniger reichen, um über die Runden zu kommen. Auch der Coiffeurbetrieb hätte ein Problem, denn er müsste ebenfalls Fr. 100 pro Monat mehr für seine Angestellte einbezahlen. Die Lohnkosten würden stark ansteigen.
Das ist für Branchen wie das Coiffeurgewerbe oder das Gastgewerbe eine ausserordentlich starke  Belastung.

Die Rentenverbesserungen, die mit dem Modell SVP/FDP einhergehen, greifen zu spät. In der beruflichen Vorsorge braucht es eine lange Anspardauer bis die Beitragserhöhungen rentenwirksam sind. Die heute 50-Jährigen Frauen, die Teilzeitarbeit leisten, würden viel mehr einbezahlen als im Ständeratsmodell, sie würden aber gar keine Rentenverbesserungen sehen. Das ist ein falsches Zeichen. Denn genau diese Frauen, die heute auch mit Schwierigkeiten auf dem Arbeitsmarkt zu kämpfen haben, sind von der Erhöhung des Rentenalters stärker betroffen als jüngere Frauen. Sie brauchen auch einen Ausgleich für ihre geleistete Teilzeitarbeit. Das kann aber nur durch einen AHV-Zuschlag geschehen. 
Ramona hat Glück, denn sie hat eine Pensionskasse. Jede vierte erwerbstätige Frau hat aber keine Pensionskasse. Dies, weil sie ein zu geringes Einkommen – unter Fr. 21’00 pro Jahr - erzielt oder selbständig erwerbstätig ist. Diese Frauen sind auf AHV-Verbesserungen angewiesen, um trotz teilzeitlichen Erwerbsarbeit ein besseres Renteneinkommen zu erzielen. Dies ist nur möglich, wenn sich das Ständeratsmodell durchsetzt und die 70 Franken mehr AHV-Rente gesichert sind.

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Warum ich mich für das Rote Kreuz engagiere

9/2/2017

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„Der Feind, unser wahrer Feind, ist nicht die Nachbarnation; es sind Hunger, Kälte, Armut, Unwissenheit, Gewohnheit, Aberglaube und Vorurteile“ (Henri Dunant, Gründer des Roten Kreuzes).
 
Dieses Zitat von Henri Dunant bildet die Grundlage für meine Motivation, für das Rote Kreuz im Einsatz zu sein.
Doch schon früh kam ich in Kontakt mit der Rotkreuzbewegung: Im Jahre 1994 lernte ich meinen damaligen Vorgesetzten, Prof. Jakob Nüesch, ehem. Präsident der ETH Zürich kennen. Prof. Nüesch wurde einige Jahre später ins Komitee des IKRK gewählt und ab sofort weitete sich meine Arbeit auch auf das IKRK aus.
Die Begeisterung Nüesch‘s für das Rote Kreuz steckte mich buchstäblich an.
Dunants genial einfache Idee, während der Friedenszeit Organisationen zu gründen, deren Ziel es sei, durch solide Freiwilligenarbeit  Verletzte zu pflegen, pflanzte sich in mein Herz ein und liess mich nicht mehr los. Ich schwor mir, mein Leben lang für das Rote Kreuz zu spenden.

Inzwischen spende ich nicht nur, sondern ich wurde 2011 zur Präsidentin des Schweizerischen Roten Kreuzes Kanton Zürich gewählt.
 
Es hätte ja sein können, dass Dunant’s ursprüngliche Idee nie realisiert und wieder vergessen worden wäre. Dunant selbst wurde ja zeitweise vergessen, ja sogar aus dem Roten Kreuz verstossen. Dass seine Idee 150 Jahre später noch real umgesetzt wird, verdankt die Welt, verdankt die Schweiz, verdankt der Kanton Zürich zahlreichen Freiwilligen und Mitarbeitenden, die sich im Namen des Roten Kreuzes engagieren. Sie sind es, die das Werk weiter tragen.

Der Mensch kann anderen Menschen nur dann helfen, wenn er ihn so annimmt wie er ist: Sei es ein Bettler, sei es eine Ausländerin, sei es ein Kranker oder eine Hungernde. Wenn im SRK Zürich pro Jahr Tausende Stunden Freiwilligenarbeit geleistet werden, dann wird das was Dunant „den Feind“ nannte, verdrängt: Hunger, Kälte, Armut, Unwissenheit, Gewohnheit, Aberglaube und Vorurteile.
 
Die Schweiz steht aus meiner persönlichen Sicht vor zwei grossen Herausforderungen:
 
1. Eine Weltweite Migrationszunahme, welche vor keiner Grenze halt macht.
Unser Land wird sich je länger je mehr mit Menschen befassen müssen, welche auf der Flucht sind und bei uns Schutz suchen. Das SRK-Zürich gibt die Antwort darauf: Mit der medizinischen Anlaufstelle für Sans-Papiers und mit verschiedenen Bildungs- und Integrationsangeboten ist es da. Diese Aufgaben gilt es in Zukunft speziell zu fördern.
 
2. Zunehmend länger lebende Menschen, immer weniger Junge und damit das Problem der Pflege von betagten Menschen. Zu wenige Junge werden viel zu wenig Zeit haben, um die zunehmende Zahl an älteren Menschen zu pflegen, wenn diese Hilfe brauchen. Ich bin überzeugt, dass wir vor einem enormen Pflege- und Betreuungsproblem stehen werden und auch hier gibt das SRK-Zürich eine Antwort darauf: Wir schliessen die Lücken im Pflegebereich und bilden Pflegehelferinnen SRK aus. Eine fachlich kompetente Unterstützung der Pflegefachleute wird – davon bin ich überzeugt – sowohl in den Heimen als auch im privaten Bereich immer wichtiger, weshalb ich grossen Wert darauf legen werde, diesen Bereich speziell zu fördern.
 
Einer der „wahren Feinde“ ist gemäss Henry Dunant das Vorurteil. Viele ungerechtfertigte Vorurteile gegenüber Flüchtlingen oder Pflegebedürftigen beschäftigen mich seit je her. Rotkreuz-Arbeit ist auch das Überwinden von Vorurteilen. Nur so gelingt die Hilfe, nur so wird geholfen.

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Ja zur erleichterten Einbürgerung

19/12/2016

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Am 30. September 2016 hat das Parlament einer Verfassungsänderung zugestimmt, die eine erleichterte Einbürgerung der dritten Generation ermöglicht. Heute ist diese Verheirateten und Staatenlosen vorbehalten. Das entsprechende Umsetzungsgesetz wird noch vor der Volksabstimmung im Februar verabschiedet werden.

Acht Jahre hat es gedauert, bis es soweit war. Das zeigt, dass das Parlament die Sache sehr ernst genommen hat. Sorgfältig wurde analysiert und abgewogen. Das vorliegende Gesetz bleibt nah am Verfassungsartikel. Was etwa die Definition des Begriffs der «dritten Generation» angeht, ist es recht restriktiv. Ziel ist es, den Jugendlichen der dritten Generation gerecht zu werden, auch wenn der Begriff eigentlich unpassend ist. Die dritte Generation von wem? Von Migrantinnen und Migranten? Nein, weil sie genau wie ihre Eltern hier geboren wurden und zur Schule gegangen sind.
 
Es wird zwei grundsätzliche Änderungen geben:
 
  1. Inskünftig wird bei Jugendlichen der dritten Generation die Integration vermutet. Gibt es hingegen Hinweise, dass die Integration nicht oder nur mangelhaft vorliegt, kann und wird die Einbürgerungsbehörde darauf hinweisen und die erleichterte Einbürgerung ablehnen. Eine Kontrolle des rechtlichen Leumunds gibt es auch weiterhin.
  2. Das Verfahren wird in der ganzen Schweiz vereinheitlicht und die Zuständigkeit dafür liegt beim Bund. Die Gemeinden und Kantone haben eine Rekursmöglichkeit.
 
Ich sage JA zu dieser Verfassungsänderung:
 
Weil die Schweiz nicht länger Ausländer «machen» darf
 
Können wir die Enkel der vor vielen Jahren zu uns gekommenen Gastarbeiterinnen und -arbeiter noch
Migranten nennen? Diese Jugendlichen haben kaum mehr eine Verbindung zur Heimat, zur Kultur und zur Sprache ihrer Grosseltern. Viele kennen das Land nur von den Ferien. Sie sprechen unsere Sprache, wohnen, studieren, arbeiten und leben in der Schweiz. Nichts unterscheidet sie von den Jugendlichen mit einem Schweizer Pass.
 
Weil die Jugend unsere grosse Chance ist
 

Die Jugend ist unsere Zukunft. Sie soll mitreden, mitgestalten und unser Vertrauen spüren können. Genau dieses Vertrauen zeigen wir ihnen mit der Möglichkeit einer erleichterten Einbürgerung. Es macht deutlich, dass wir an sie glauben. Dass sie der Schweiz nicht nur viel geben, sondern auch etwas zurückerhalten. Die Jugendlichen geben der Schweiz den Schwung, den wir brauchen, um weiterhin voranzukommen.
 
Weil der Schweizer Pass nicht verschleudert wird
 
Die Frage, die die wir uns stellen müssen, ist einfach: Ist es gerecht, die erste und dritte Generation im
Einbürgerungsverfahren gleich zu behandeln? Betroffen von der Änderung werden nur wenige Jugendliche sein: Schätzungen gehen von 4000 bis 5000 pro Jahr aus. Angesichts der zwei Millionen Ausländerinnen und Ausländern, die hier leben, ist das wenig. Für die Betroffenen aber ist es ein wichtiges Signal: Nach drei Generationen ist sie oder er endlich voll und ganz Schweizerin oder Schweizer.
 
Weil niemand automatisch eingebürgert wird
 
Es gibt auch in Zukunft keine automatische Einbürgerung. Die Lösung respektiert den Wunsch jeder und jedes Einzelnen. Wer erleichtert eingebürgert werden will, muss das ausdrücklich wollen und wünschen. So können beide Seiten sicher sein, dass das Einbürgerungsbegehren auch wirklich ernst gemeint ist.
 
Weil die Migrantinnen und Migranten von vorgestern, gestern unseren Jugendlichen von heute das Leben geschenkt haben, und um diese endlich anzuerkennen, sage ich am 12. Februar 2017 JA.

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Warum ich Facebook verlassen habe

11/9/2016

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Vor 10 Jahren war ich eine der ersten PolitikerInnen, welche Facebook als Instrument für das öffentliche Wirken nutzte. Der Politologe Mark Balsiger hat dies damals zum Anlass genommen, meine Facebook-Aktivitäten in einem Wahlkampfbuch zu beleuchten.

Damals lernte ich aber auch von Internet-Experten, dass Facebook eine öffentliche Plattform sei: Während die meisten Facebook-User das Gefühl hätten, eine gewisse Privatsphäre sei dort gegeben, sei dem eben nicht so.
Was auf Facebook publiziert ist, ist für immer der Öffentlichkeit preisgegeben und kann auch noch Jahrzehnte später auf dem Netz gefunden werden. Aus diesem Grund habe ich mich auf Facebook nie mit der eigenen Familie „befreundet“ und nie private Bilder von ihnen gepostet.  


Vor 10 Jahren war Facebook eine immense Hilfe für mich, denn als Quereinsteigerin hatte ich keine Tools, um Öffentlichkeitsarbeit zu betreiben. So benutzte ich damals die revolutionär neue Plattform, um meine Meinungen kund zu tun und wurde auch deswegen überraschend gewählt.  
 
In der Zwischenzeit hat sich vieles verändert: PolitikerInnen und Journalisten tummeln sich heute auf Twitter, wo ich mich persönlich sehr wohl fühle.
 
Facebook ist je länger je unpolitischer geworden. Nationalräte heute benutzen die Plattform oftmals, um Ferienfotos oder sympathische Bilder über sich selber zu veröffentlichen. Eine Art Narzissmus hat Einzug genommen.
 
Fehler Nummer 1, gemäss Polizei, ist das bekannt geben von Ferienabwesenheiten auf Facebook. Nun ist es so, dass viele User auf Facebook bekannt geben, wo sie gerade in den Ferien sind und wie es dort aussieht. Das erachte ich als verantwortungslos, denn längst haben Diebe dieses Tool entdeckt, um bei Ferienabwesenheit einzubrechen. 
 
Viele Eltern posten regelmässig Bilder ihrer kleinen Kinder. Dies erachte ich als Missbrauch der Kinder selber, denn diese werden sich vielleicht in 20 Jahren schämen, dass solches Material von ihnen ins Netz gesetzt worden ist. Meine Kinder haben früh gelernt, dass es wünschenswert ist, auf Facebook keine privaten Details bekannt zu geben und dass es erlaubt ist, auf Facebook die Wahrheit zu verdecken.
 
Viele Jugendliche haben sich längst aus Facebook zurückgezogen. Dort lauern zu viele Grosseltern und Eltern, die das Tool nutzen, um ihre Kinder kontrollieren zu können. Es ist  bekannt, dass es vielen Jugendlichen schwer fällt, sich auf Facebook nicht mit ihren Eltern zu befreunden. Jugendliche wollen unter ihresgleichen im Netz kommunizieren.

Gerade weil ich seit Jahren die Schattenseiten von Facebook kenne und thematisiere, fühle ich mich seit längerem unwohl auf einer Plattfom, die zunehmend private Züge annimmt.

​Nach langem Überlegen bin ich Mitte August zum Schluss gekommen, dass ich nicht auf einer Plattform bleiben sollte, auf welcher ich mich unwohl fühle. Deshalb habe ich mein Facebook-Konto gelöscht.

​Das ist aber kein Rückzug aus den Social Medias. Ihr findet mich  weiterhin auf Twitter, Xing und LinkedIn, etc.

​Gleichzeitig bleibe ich offen für Neues.
 

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Burka-Debatte lenkt von wahren Problemen ab

1/9/2016

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Nach der Debatte im Nationalrat über das dunkle Kapitel der Schweizer Verdingkinder fragte mich eine Studentin, warum um Himmels Willen damals niemand etwas getan habe, um die Gräueltaten gegen diese wehrlosen Menschen zu verhindern. Ich gab ihr zur Antwort: die Generation meiner Enkel wird uns fragen, warum um Himmels Willen wir nichts getan hätten, als Tausende von Menschen auf der Flucht im Mittelmeer ertrunken seien. Wir hätten nicht nur zugeschaut: Wir hätten sogar gleichzeitig unsere Ferien am Mittelmeer genossen – als ob nichts geschehen wäre.

Warum kümmert uns das Massengrab Mittelmeer so wenig?

Zu lange haben wir gebetsmühlenartig gehört, die Menschen im fernen Süden seien faul und eh nur Wirtschaftsflüchtlinge. Zu lange haben wir hilflos zugeschaut, wie durch den IS Terroranschläge nicht nur in Paris oder Brüssel, sondern fast täglich in Afghanistan, Irak oder Syrien verübt werden.
Längst haben wir uns abgewöhnt, Empathie für Menschen auf der Flucht aufzubringen. Wir finden, irgendwie seien die dort ja selber schuld.

Auf die Frage, wie wir die Flüchtlingsströme Richtung Europa verhindern könnten, fehlen uns schlicht die Antworten. Eine hochrangige, international tätige Schweizerin erklärte mir vor kurzem, man wisse heute, dass man durch das Stoppen von Waffenexporten einen beachtlichen Teil der Flüchtlingsströme beenden könne, doch kaum jemand wolle dies zur Kenntnis nehmen. In der Tat: Dieses Argument sticht nicht im bürgerlichen Nationalrat.
Dabei blenden wir aus, dass es für die Völkerwanderung Gründe gibt, die es zu bedenken gilt. Unser Wohlstand verdrängt die Fakten: Wir müssen zwingend die Frage beantworten, wie wir Vertriebenen aus Syrien eine Alternative zum gefährlichen Weg nach Europa bieten können. Diese Debatte ist längst überfällig.

Doch was tun wir? Wir diskutieren über ein Burkaverbot.

Wer als Flüchtling zu uns kommt, ist oftmals muslimischen Glaubens. Das Christentum lehrt zwar eindringlich, dass Menschen immer als Menschen zu beurteilen seien, unabhängig von ihrem Geschlecht, ihrer Herkunft oder ihrem Glauben (das Gleichnis des Samariters lässt grüssen). Doch das lässt die hiesige Christenheit kalt. Wir haben Angst, das christliche Religions- und Kulturgut zu verlieren und wehren uns gegen eine angeblich drohende Islamisierung der Schweiz.
Dabei blenden wir aus, dass die christliche Substanz des sogenannten Abendlands mit oder ohne Muslime längst in Auflösung begriffen ist.

Unsere Angst verdrängt die Fakten: Wir müssen zwingend die Frage beantworten, wie das Zusammenleben von Christen, Juden und Muslimen in Zukunft gelingen soll. Diese Debatte ist längst überfällig. Doch was tun wir? Wir diskutieren über ein Burkaverbot.

Europa war während langer Zeit eine Hochburg der Zivilisation. Der Zusammenschluss der Europäischen Staaten nach dem zweiten Weltkrieg ermöglichte uns ein Leben in Frieden und Wohlstand. Diese Zeiten sind vorbei. Asiatische Länder laufen uns den Rang ab.
Dabei blenden wir aus, dass wir es verpasst haben, Lösungen für Wirtschaftskrisen vorzubereiten. Unser Narzissmus verdrängt die Fakten: Wir müssen zwingend die Frage beantworten, wie wir innovativ mit neuen Weltmärkten umgehen wollen. Diese Debatte ist längst überfällig. Doch was tun wir? Wir diskutieren über ein Burkaverbot.

Die Schweiz kennt eine langjährige Kultur der Bescheidenheit und der Kompromisssuche. Diese Werte gilt es aus der Mottenkiste hervorzuholen.

Die Herausforderungen von Terrorismus, Extremismus, Migration und Integration sind viel umfassender als nur die Ebene religiöser Symbole. Die Diskussion über ein Burkaverbot ist deshalb reine Zeitverschwendung, denn sie lenkt nur davon ab, Lösungen zu den echten, tiefer liegenden Problemen zu erarbeiten.
Nutzen wir die Zeit und überlegen wir uns, wie wir als Zivilgesellschaft das Zusammenleben von Fremden und heimischen Menschen einüben können, als eine ganz bestimmte Kleiderkultur zu verbieten, die zudem bloss eine verschwindende Minderheit betrifft.
 
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5 Argumente gegen die AHVplus-Initiative

20/6/2016

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Am 25. Sep­tem­ber 2016 kommt die AHV­plus-I­ni­tia­tiv​e der Ge­werk­schaf­ten zur Ab­stim­mung. ­Die In­itia­tive
for­der­t 10 Pro­zent höhere Ren­ten für alle – egal ob die Emp­fän­ger diese Er­höhung nötig haben oder nicht.
Bun­des­rat, Stän­de­rat und Na­tio­nal­rat leh­nen diese Volks­i­ni­tia­tive klar ab.

Hier die für mich fünf wichtigsten Argumente gegen die Initiative:


​1. Pauschale Rentenerhöhung kostet Milliarden

Die Altersvorsorge steht vor finanzpolitischen Schwierigkeiten. Die steigende Lebenserwartung und die sinkenden Anlagerenditen sind für das System grosse Herausforderungen. Immer weniger junge Erwerbstätige müssen immer mehr Renten finanzieren. Bereits 2014 hat die AHV mehr ausbezahlt als eingenommen. Werden keine Gegenmassnahmen ergriffen, fehlen bis 2030 jährlich 7,5 Milliarden Franken. Mit der Initiative wären es 2030 nochmals 5,5 Milliarden Franken mehr. Um die Renten zu sichern, braucht es eine Gesamtreform und nicht eine teure isolierte Rentenerhöhung.

2. Nei​n zur Gefährdung der Altersreform 2020

Die „Altersreform 2020“ ist das wichtigste Projekt der kommenden Jahre. Diese Reform darf nicht scheitern:
Denn nur mit ihr wird die AHV so saniert, dass wir heute wie morgen sichere Renten garantieren können. Die Reform 2020 ist eine umfassende Reform, welche alle drei Säulen als Gesamtpaket betrifft. Es ist schlicht fahrlässig, in der jetzigen Situation mit einem Einzelanliegen, nämlich der Erhöhung der AHV-Renten, die laufende Reform zu untergraben. Die AHVplus-Initiative gefährdet die dringend nötige Reform der Altersvorsorge als Gesamtpaket.

​3. Nein zum Giesskannenprinzip

Die Initiative will eine Erhöhung der Altersrente um 10 Prozent im Giesskannenprinzip auf alle verteilen. Statt der Altersarmut entgegen zu wirken, nützt diese Erhöhung gerade den unteren Einkommen wenig: Bei der Minimalrente würden wir von einer Erhöhung von 1170 Franken auf 1280 Franken sprechen, bei der Maximalrente wäre die Erhöhung jedoch von 2340 auf 2580 Franken – also total erhalten die höheren Einkommen bedeutend mehr zusätzlich. Jene bekommen also mehr, die es gar nicht nötig haben – auf Kosten aller. Das muss verhindert werden.

​4. Von der Initiative profitieren die Falschen

Wem die Rente nicht ausreicht, wird mit Ergänzungsleistungen (EL) unterstützt. Viele Rentnerinnen und Rentner würden nach Annahme der Initiative nicht besser fahren, da sie anstelle von Ergänzungsleistungen eine Rente erhalten würden. Alle weiteren Vergünstigungen im Alltag würden damit aber entfallen und die Rente wäre dann sogar noch steuerpflichtig. Die Rentnerinnen und Rentner der unteren Einkommen mit bescheidener Vorsorge hätten zum Schluss nicht mehr im Portemonnaie als zuvor.

5. Massive Erhöhung der Lohnbeiträge verhindern

Die Initiantinnen und Initianten schlagen vor, die zusätzlichen Kosten mit einer Erhöhung der Lohnbeiträge zu decken. Das würde bedeuten, dass ab sofort sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer 0,5 % mehr einbezahlen müssten. Diese Erhöhung schadet unseren KMU, welche mit dem teuren Franken sowieso schon geschwächt sind. Diese Erhöhung der Beiträge würde aber auch bedeuten, dass alle Arbeitnehmenden weniger Geld im Portemonnaie haben, als heute.
Dies wäre vor allem für Familien und Personen mit tiefen Einkommen belastend.


Ein Scheitern der Reform Altersvorsorge 2020 können wir uns nicht leisten. Wenn wir nichts tun, haben wir 2030 bei der AHV eine Finanzierungslücke von 9 Milliarden Franken. Vor diesem Hintergrund ist es fahrlässig, der Volksinitiative
AHVplus zuzustimmen. Ein NEIN ist daher die einzig richtige Lösung.
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2. Gotthardröhre - ein unglaubwürdiges Projekt

10/1/2016

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Der Gotthardstrassentunnel muss saniert werden. Dies ist unbestritten. Aber es gibt bessere und kostengünstigere Varianten als der Bau einer 2. Tunnelröhre.Die Erreichbarkeit des Tessins ist uns allen wichtig, aber diese kann auch ohne
2. Röhre immer gewährleistet bleiben. Hauptproblem der 2. Röhre: Früher oder später wird die Schweiz dem innen- und aussenpolitischen Druck, alle Spuren zu öffnen, nachgeben. Dies gefährdet aber unsre über Jahre geformte gute Verkehrspolitik. 
 
Wir alle wissen, dass die grössten Verkehrsprobleme nicht am Gotthard bestehen, sondern in den Agglomerationen. Wäre es nicht besser, das Geld dort einzusetzen, wo täglich 100‘000 und mehr Autos verkehren statt am Gotthard, wo es durchschnittlich nur 17‘000 sind? Am Gotthard ist es zudem zu 80 Prozent Freizeitverkehr und in den Zentren und Agglomerationen ist es der tägliche Arbeitsverkehr. Mit der Vorlage zur 2. Röhre werden die falschen verkehrspolitischen Prioritäten gesetzt.

Finanzen

Die Sanierung mit zwei Tunnels kostet auf die Lebensdauer der Tunnels von 40 Jahren 2 bis 3 Milliarden mehr als eine reine Sanierung: 1 Milliarde Investitionskosten und jährlich 25 bis 40 Mio. Zusatzkosten für Betrieb und Unterhalt. Für die Finanzierung des Gotthardstrassentunnels mit 2 Röhren würde der Ertrag der Autobahnvignette während 10 Jahren vollständig beansprucht. Alternativ würde das Projekt während zehn Jahren 6 bis 7 Rappen, oder die Hälfte der geplanten Benzinpreiser­höhung verschlingen. Wer weiss, wie schwer sich die Schweizer Bevölkerung mit der Zusatzfinanzierung des Strassenverkehrs tut – siehe Erhöhung des Vignettenpreises – glaubt kaum, dass die erforderlichen Zusatzmittel beim Volk auf Zustimmung stossen. Auf der ande­ren Seite bestehen in den Agglomera­tionen Engpäs­se, die täglich zu Staus führen. Deren Beseitigung wird durch den Bau einer zweiten Röhre gefährdet.

Verkehrspolitik

Es gibt aber auch verkehrspolitische Gründe gegen eine zweite Röhre. Die Schweizerische Verkehrspolitik beruht auf der Verla­gerung des internationalen Schwerverkehrs. Wir erhalten dafür viel Anerkennung, auch von europäischen Nachbarstaaten. Am 1. Juni 2016  wird die NEAT eröffnet. Wir haben in diese schweizerische Verlagerungspolitik Milliarden investiert. Es geht hier auch darum, diese Investitionen zu rentabilisieren. Es wäre deshalb angezeigt, zuerst die Wirkung der NEAT zu beurteilen, bevor ein weiterer Gottharddurchstich in Angriff genommen wird.

Mit einer zweiten Röhre laufen wir Gefahr, dass die Schweizerische Verkehrspolitik letztlich aufgegeben wird. Zumindest hat die Vorlage das Potenzial dazu. Die Dramaturgie sieht dann etwa wie folgt aus: Zuerst zweite Röhre ohne Kapazitätserweiterung, dann mehrspuriges Befahren in Spitzenzeiten, dann völlige Freigabe sämtlicher Spuren und am Schluss eine Infragestellung der Verlagerungspolitik. Wir machen uns in dieser Frage vom Ausland erpressbar. Wenn wir eine zweite Röhre bauen, stellt dies geradezu eine Einladung zur Erpressung oder zumindest für internationale Druckversuche dar.

Alternative

Die Schweiz darf nicht zum Durchgangskorridor des europäischen Transitverkehrs verkommen. Mit dieser Vorlage wird die Option dazu geschaffen. Die Alternative besteht in einer Sanierungs­variante. Damit das Tessin vom Rest der Schweiz verkehrspoli­tisch nicht abgeschnitten wird, würde dafür eine Verlademöglich­keit (ROLA, Rollende Landstrasse) geschaffen. Die Luxusvariante einer 2. Röhre braucht es nicht.

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Nein zur gefährlichen Durchsetzungsinitiative

18/12/2015

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Am 28. Februar 2016 stimmt die Schweizer Bevölkerung über die "Durchsetzungsinitiative" der SVP ab. Eine Annahme der Initiative wäre fatal.

Die Durchsetzungsinitiative hat ein radikales Anliegen: Personen ohne Schweizer Pass sollen unbesehen ihrer Wurzeln in der Schweiz selbst bei leichten Delikten automatisch und ohne Rücksicht auf die Umstände ausgeschafft werden. Die vorgeschlagene Verfassungsnorm verletzt die Grundrechte der Bundesverfassung, die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) und das Personenfreizügigkeitsabkommen. Der dreiseitige Initiativtext entspricht einem Bundesgesetz, nicht einem Verfassungsartikel. Die Annahme der Initiative würde  einen demokratischen Systembruch bewirken, mit unabsehbaren Folgen für die Rechtsordnung und die Rechtssicherheit. Hervorzuheben sind folgende Punkte:

1. Die Praxis der Ausschaffung straffälliger Ausländer hat sich seit Annahme der Ausschaffungsinitiative 2010 verschärft und wird bei Inkrafttreten des Gesetzesartikels zur Umsetzung der Ausschaffungsinitiative (Sommer 2016) noch strenger. Das Parlament erfüllt damit den Auftrag aus der Ausschaffungsinitiative, diese innert fünf Jahren umzusetzen. Entsprechend hat keine Partei das Referendum gegen die Umsetzungsgesetzgebung ergriffen.

2. Ziel und Wirkung der Durchsetzungsinitiative sind die Ausschaffung von Secondos wegen Bagatelldelikten und leichter Straftaten. Die jetzige Umsetzungsgesetzgebung zur Ausschaffungsinitiative hat für solche Fälle eine Härtefallklausel. Die Durchsetzungsinitiative will das verhindern und richtet sich damit hauptsächlich gegen hierzulande aufgewachsene Personen. Die Durchsetzungsinitiative und der Deliktskatalog gehen damit weit über das hinaus, was die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger mit Annahme der Ausschaffungsinitiative 2010 gewünscht hatten.

3. Die Initiative ist diskriminierend und willkürlich. Es gibt keine Gründe, Personen, die hier leben, geboren und aufgewachsen sind, selbst für Bagatelldelikte und einzig aufgrund ihrer Staatszugehörigkeit mit lebenslangen Massnahmen zu belegen. Das verletzt auch die Rechte vieler Schweizerinnen und Schweizer, die mit Personen ohne Bürgerrecht leben (Recht auf Familienleben, Art. 13 BV).

4. Der Initiativtext verletzt das Personenfreizügigkeitsabkommen. Gemäss diesem dürfen EU- Bürger weggewiesen werden, wenn sie schwere Delikte begangen haben und eine Gefahr für die öffentliche Ordnung darstellen. Die Initiative, die keinen Raum zu Verhandlungen mit der EU zulässt, wäre ein verfassungsmässig verankerter Vertragsbruch. Das würde die Schweizer Position bei der Neuverhandlung der Personenfreizügigkeit und anderer Verträge schwächen.

5. Ziel der Initiative ist, die Rechtsprechung des Bundesgerichts zu kippen, wonach internationale Verträge wie die EMRK und das Freizügigkeitsabkommen einzuhalten sind. Sie ist ein weiterer Instabilitätsfaktor für die Schweiz als Vertragspartner und Wirtschaftsstandort.

6. Es ist unklar, was für betroffene MitbürgerInnen bzw. StrafrichterInnen bei Annahme gilt: Bundesgesetz? Verfassung?  Internationale Menschenrechtsgarantien (nach bundesgerichtlicher Rechtsprechung bleiben diese  trotz gegenteiliger Verfassungsnormen anwendbar, BGE 139 I 16)? Eine solch verworrene Konstellation wurde bislang dadurch vermieden, dass neuere Verfassungsnormen und Bundesgesetze im Gesamtkontext der Schweizer Rechtsordnung ausgelegt wurden (sog. Konkordanz). Genau dies will die unüblich detaillierte Verfassungsvorlage verhindern. Sie zielt auf den Bruch mit unserem bisherigen Rechtssystem. Dies hätte unabsehbare präjudizielle Wirkungen und leitete eine Zeit der Rechtsunsicherheit ein.

7. Die Umsetzung der Durchsetzungsinitiative würde für den Staat massive Kosten und Bürokratie bedeuten, soweit diese Initiative aufgrund der zu erwartenden Anzahl Fälle überhaupt vollziehbar wäre. Hinzu kommt, dass selbst Personen, die aufgrund des zwingenden Völkerrechts nicht ausgeschafft werden dürfen (etwa anerkannte Flüchtlinge), auch bei leichten Delikten jeglichen Aufenthaltsstatus für immer verlören (und damit unter ein Arbeitsverbot fielen, obwohl sie in der Schweiz bleiben dürften). Dies würde hohe Sozialkosten verursachen und die öffentliche Sicherheit eher gefährden als schützen.

8. Die „Durchsetzungsinitiative“ (DSI) wurde als Testfall für die EMRK konzipiert. Noch bevor die Volksinitiative „Schweizer Recht statt fremde Richter“ den Vorrang des Landesrecht gegenüber Völkerrecht – und damit die Wirkungslosigkeit der Europäischen Menschenrechtskonvention EMRK für die Schweiz –bewirken soll, schaltet die DSI den Schutzfaktor EMRK bereits aus. Auf den ersten Blick „nur“ für die rund zwanzig Prozent in der Schweiz lebenden Menschen ohne Schweizer Pass. Auf den zweiten Blick wird aber klar: auch alle Menschen mit Schweizer Pass sind betroffen. Denn die Konsequenz ist die Kündigung der EMRK.

Der Text der Durchsetzungsinitiative bündelt – abgesehen von ihrem inhumanen Ziel – alle bekannten Probleme, die wir bisher mit grundrechts- und völkerrechtswidrigen Volksinitiativen hatten. Durch die Radikalität der formalen Ausgestaltung unterscheidet sie sich jedoch von allem, was wir bislang kennen, und birgt damit Sprengkraft für unsere bisherige Rechtsordnung und Rechtskultur (besonders auch das Prinzip der Gewaltenteilung). Sie ist weit über die ausländerrechtliche Frage von demokratiepolitischer Brisanz.


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Verrat an der gemeinsamen Erde 

12/8/2015

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Ich gebe es zu: Nur widerwillig habe ich die Umwelt-Enzyklika von Papst Franziskus zur Hand genommen. Aus Pflichtgefühl, weil ich um eine Stellungnahme gebeten wurde.

Doch aus Widerwillen wurde Begeisterung: Die 246 Paragraphen zum Thema Umweltzerstörung und die daraus resultierende Armut vieler Menschen sind ein Juvel unter der aktuellen Literatur über Mensch und Umwelt.

Unsere Konsumgesellschaft – so gibt er zu bedenken – ist zu einem Verräter an der gemeinsamen Erde geworden: „
Wenn jemand die Erdenbewohner von außen beobachten würde, würde er sich über ein solches Verhalten wundern, das bisweilen selbstmörderisch erscheint."

Die Analyse ist unangenehm aber richtig, sie ist fundiert, wissenschaftlicher untermauert, im Blickfeld von Ethik und Religion. Der Autor zeigt Lösungen auf allen Ebenen auf: Am meisten beeindruckt die Tatsache, dass jeder und jede von uns bei sich selbst beginnen kann: Durch Achtsamkeit, Bescheidenheit, Demut oder Kontemplation der Natur.

Da der grösste Teil der Bewohner des Planeten sich als Glaubende bezeichnet, fordert er die verschiedenen Religionen auf, den Dialog gemeinsam miteinander aufzunehmen. Und wenn die Politik nicht imstande sei, eine „perverse Logik zu durchbrechen, würden wir weitermachen, ohne die großen Probleme der Menschheit in Angriff zu nehmen.

Doch lesen Sie selber: „Laudato si“, die Umwelt Enzyklika des Papstes, Herder Verlag, 2015.


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Festansprache von Barbara Schmid-Federer am 1. August

1/8/2015

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Vorgetragen am 1. August in Embrach und Winkel

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Ein Geschenk für die Welt

18/7/2015

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2015 ist ein Jahr vieler Erinnerungen. Der schönste Jahrestag ist aber nicht derjenige einer Schlacht, sondern dieser: vor 50 Jahren wurden die sieben Grundsätze des Roten Kreuzes erlassen. Menschlichkeit, Unparteilichkeit, Neutralität, Unabhängigkeit, Freiwilligkeit, Einheit und Universalität sind die Grundlage der Tätigkeit des Roten Kreuzes und Roten Halbmonds in der ganzen Welt. Sie entsprechen auch der humanitären Tradition der Schweiz. Die Grundsätze gehen zurück auf die Initiative Henry Dunants nach der Schlacht von Solferino. Dunant forderte damals, es sollten überall Organisationen geschaffen werden, die schon in Friedenszeiten Freiwillige in der Pflege verwundeter Soldaten ausbildeten. Daraus wurde das Rote Kreuz.

Das Rote Kreuz bringt leidenden Menschen Hilfe ohne zu fragen, wer sie sind, welchen Standes oder welcher Religion sie sind, und ohne zu fragen, weshalb sie in Not sind. Es bringt Hilfe, einfach weil sie Menschen in Not sind und als Menschen Anspruch auf den Schutz ihres Lebens, ihrer Gesundheit und ihrer Würde haben. Diese Organisation ist in der Schweiz entstanden, und sie trägt das umgekehrte Wappen unseres Landes in die ganze Welt hinaus, als Symbol der Hoffnung und der Menschlichkeit. Bundesrat Friedrich T. Wahlen bezeichnete das Rote Kreuz als das schönste Geschenk, das die Schweiz der Völkergemeinschaft gemacht hat. Kurz vor dem 8. Mai, Henry Dunants Geburtstag, wollen wir uns darauf besinnen, dass wir diesem Geschenk immer Sorge tragen müssen.

 

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Warum die EMRK uns braucht

25/6/2015

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Wir brauchen die Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) schon lange und nun braucht sie uns. Denn ein Frontalangriff auf unsere Menschenrechte ist in vollem Gange.

Die Europäische Menschenrechtskonvention – ein Friedensprojekt

Als Europa noch in Schutt und Asche lag und bevor der Heilungsprozess der Kriegswunden überhaupt einsetzen konnte, unterzeichneten 1950 in Rom dreizehn Staaten die Konvention zum Schutz der Menschenrechte, Grundfreiheiten und Rechtsstaatlichkeit in Europa (EMRK). Es herrschte Einigkeit darüber, dass ohne diesen überstaatlichen Schutz, kein  längerfristiger Friede in Europa garantiert werden könne. 1974 beschloss die Bundesversammlung in einem demokratischen Verfahren die Ratifikation der Konvention. Seither entfaltet die EMRK ihre Schutzwirkung auch in der Schweiz und trägt viel zu einem verbesserten Grundrechtsschutz bei.

Die Europäische Menschenrechtskonvention schütz uns alle

Jede Person in der Schweiz kann ihre Menschenrechte direkt beim Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg einklagen. Die EMRK wird damit zu einem Schutzfaktor für uns alle. Sie garantiert, dass eine Missachtung der Menschenrechte durch die Stimmberechtigten, den Gesetzgeber, die Verwaltung oder die rechtsprechenden Behörden korrigiert werden kann. Der Frontalangriff auf unsere Menschenrechte setzt nicht nur den Menschenrechtsschutz in der Schweiz leichtfertig aufs Spiel, sondern gefährdet gleichzeitig die europaweiten Mindeststandards für Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie.

Nebenbei: Die Richtersprüche des EGMR sind für die Schweiz verbindlich, weil das vertraglich so vereinbart wurde. In den allermeisten Fällen entschied das Gericht übrigens für die Schweiz.

Handlungsunfähige Schweiz

Mit ihrer „Selbstbestimmungs“-Initiative möchte die  SVP nicht nur den Menschenrechtsschutz für die Schweizer Bevölkerung schwächen, sondern unsere gesamten wirtschaftlichen und sicherheitspolitischen Interessen gefährden. Würde diese Initiative angenommen, wäre die Schweiz zu einem handlungsunfähigen Staat degradiert. Sie könnte etwa verbindliche Staatsverträge bei einem Konflikt mit nationalen Bestimmungen nicht mehr einhalten. Sie müsste gegebenenfalls ihre internationalen Verpflichtungen brechen und wäre gezwungen, aus internationalen Organisationen auszutreten – unter anderem aus dem Europarat, der auch die Umsetzung der EMRK überprüft. Längerfristig würde dies zu einer Isolation der Schweiz führen - mit katastrophalen Konsequenzen für ein derart vernetztes und globalisiertes Land im Herzen Europas. Nicht von einer „Selbstbestimmungs-“ sondern von einer Alleingangsinitiative sollte deshalb gesprochen werden. Die Schweiz würde sich dadurch selbst beschränken – mit Selbstbestimmung hat die Initiative nur dem Namen nach zu tun.

Ferner möchte die Volksinitiative die Verfassung so verändern, dass für das Bundesgericht nur doch diejenigen völkerrechtlichen Verträge massgebend sind, die bei ihrer Genehmigung dem Referendum unterstanden hatten. Diese Bestimmung zielt direkt gegen die EMRK, die gemäss der Verfassungslage von 1974 nicht zur Abstimmung gebracht werden musste. Die EMRK ist ein kündbarer Vertrag und stellte nach damaliger Einschätzung des Parlaments keinen schweren Eingriff in die Schweizer Rechtsordnung dar, daher fiel sie nach geltendem Recht nicht unter die Bestimmungen des fakultativen oder obligatorischen Referendums.

Ich stehe für die Stärkung des Menschenrechtsschutzes ein – in der Schweiz wie auch international. Dafür müssen wir jetzt Verantwortung übernehmen und auch die Europäische Menschenrechtskonvention in den nächsten Jahren stärken anstatt sie zu schwächen. Nur so wird es uns gelingen, den Frieden in Europa dauerhaft zu wahren.

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Ja zum neuen RTVG

19/5/2015

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Bundesrat und Parlament befürworten die Revision. Diese ist dringend nötig. Sie beendet eine unhaltbare und ungerechte Situation. Die Finanzierung von Radio und Fernsehen wird auf eine neue Grundlage gestellt: Eine Abgabe der Haushalte und Unternehmen löst die geltende untaugliche geräteabhängige Gebühr ab.

Tiefere Gebühren
Die Gebühr für private Haushalte sinkt von 462 auf rund 400 Franken.
Bezüger von Ergänzungsleistungen zu AHV/IV und Heimbewohner sind von der Abgabe befreit.

Mehr Fairnes
Die neue Medienabgabe ist fair. Es gibt keine Schwarzhörer und Schwarzseher mehr. 
Die geräteabhängige Gebühr für Radio und Fernsehen ist veraltet. Medien werden auch über Computer, Tablets und Smartphones genutzt.

Entlastung der Wirtschaft
Neu sind 75 Prozent der Firmen von der Mediengebühr befreit. 
9 Prozent der Firmen zahlen nur noch 400 Franken jährlich. 
Mit der Abschaffung der geräteabhängigen Gebühr gilt ein Höchstsatz von 39‘000 Franken.
Umsatzstarke Konzerne sparen, wenn sie über zahlreiche Filialen verfügen.

Weniger Bürokratie
Unabhängig von der Anzahl und der Art der Empfangsgeräte gilt eine Mediengebühr.
Die Billag-Kontrollen entfallen.

Die SRG und private Anbieter garantieren täglich einen hervorragenden Service public für die ganze Schweiz:
Radio- und Fernsehprogramme von 34 privaten Stationen und der SRG sowie Online-Angebote in allen vier Landessprachen.
Eine vielfältige Berichterstattung aus Politik, Wirtschaft, Sport, Kultur, Unterhaltung, Wissenschaft und Bildung.
Förderung von Schweizer Filmen und des Musikschaffens in allen Landesteilen.
Angebote für Menschen mit einer Sinnesbehinderung: Untertitelung, Gebärdensprache, Audio Description.

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