Menschenrechte
Am 26. August 1789 wurde in der französischen Nationalversammlung die „Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte“ verlesen, ein Akt, der den Kontinent Europa für immer geprägt hat: Mit Tränen in den Augen rannten die Leute auf die Strasse und versuchten, ein Flugblatt zu ergattern, welches diese Menschenrechte auflistete.
Dass den Menschen Freiheit, Eigentum, Sicherheit und Widerstand gegen Unterdrückung garantiert wurde, war keine Selbstverständlichkeit und von der Bevölkerung tief herbeigesehnt. Viel Blut ist geflossen, viele Menschen haben ihr Leben verloren, um diese Menschenrechte im Gesetz verankern zu können.
Wenige Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges, 1950, war für die Europäischen Staaten klar: ein solcher Krieg darf sich nicht wiederholen und Menschenrechte müssen in Zukunft besonders geschützt werden. Aus diesem Gedanken heraus entstand die Europäische Menschenrechtskonvention EMRK:
Alle europäischen Staaten sollten gegenseitig dafür sorgen, dass jeder Staat die in der EMRK verankerten Menschenrechte beachtet.
Menschenrechte werden immer dann formuliert, wenn Individuen oder ganze Völkergruppen gefoltert werden oder zu Tode kommen, ohne dass sie sich dagegen wehren können: Ihnen wurde Unrecht getan. Die Menschenrechte schützen uns aber auch dann, wenn wir sie gerade nicht brauchen. Sie wurden nach Krisen und Untaten geschaffen, um eine Wiederholung zu verhindern. Ich finde das einen schwierigen und zentralen Punkt in der Menschenrechtsdebatte: Die Leute merken von den Menschenrechten nichts, weil sie sie nicht gerichtlich einklagen müssen und weil sie selbstverständlich geworden sind.
Mein Land, die Schweiz, galt über Jahrzehnte weg als Garantin für die Menschenrechte, als Vorbild, als Hüterin des wohl wichtigsten Gutes der Menschheit. Wenn rechtspopulistische Gruppierungen die EMRK angreifen und in Frage stellen, dann muss es unser wichtigstes Anliegen überhaupt sein, für den Erhalt der Menschenrechte zu kämpfen. Heute wie damals.
Dass den Menschen Freiheit, Eigentum, Sicherheit und Widerstand gegen Unterdrückung garantiert wurde, war keine Selbstverständlichkeit und von der Bevölkerung tief herbeigesehnt. Viel Blut ist geflossen, viele Menschen haben ihr Leben verloren, um diese Menschenrechte im Gesetz verankern zu können.
Wenige Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges, 1950, war für die Europäischen Staaten klar: ein solcher Krieg darf sich nicht wiederholen und Menschenrechte müssen in Zukunft besonders geschützt werden. Aus diesem Gedanken heraus entstand die Europäische Menschenrechtskonvention EMRK:
Alle europäischen Staaten sollten gegenseitig dafür sorgen, dass jeder Staat die in der EMRK verankerten Menschenrechte beachtet.
Menschenrechte werden immer dann formuliert, wenn Individuen oder ganze Völkergruppen gefoltert werden oder zu Tode kommen, ohne dass sie sich dagegen wehren können: Ihnen wurde Unrecht getan. Die Menschenrechte schützen uns aber auch dann, wenn wir sie gerade nicht brauchen. Sie wurden nach Krisen und Untaten geschaffen, um eine Wiederholung zu verhindern. Ich finde das einen schwierigen und zentralen Punkt in der Menschenrechtsdebatte: Die Leute merken von den Menschenrechten nichts, weil sie sie nicht gerichtlich einklagen müssen und weil sie selbstverständlich geworden sind.
Mein Land, die Schweiz, galt über Jahrzehnte weg als Garantin für die Menschenrechte, als Vorbild, als Hüterin des wohl wichtigsten Gutes der Menschheit. Wenn rechtspopulistische Gruppierungen die EMRK angreifen und in Frage stellen, dann muss es unser wichtigstes Anliegen überhaupt sein, für den Erhalt der Menschenrechte zu kämpfen. Heute wie damals.