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Haltung des SRK zum UNO-Migrationspakt

6/11/2018

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Ausgangslage
Im Dezember wird in Marokko der UNO-Migrationspakt verabschiedet. Er ist die erste Migrationsvereinbarung in der Geschichte der Vereinten Nationen. Der Pakt bzw. die Rolle der Schweiz führte in den vergangenen Wochen zu Diskussionen. Inzwischen hat eine bürgerliche Mehrheit der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates dem Bundesrat empfohlen, den UNO-Migrationspakt am
10./11. Dezember 2018 nicht zu unterschreiben. Der Bundesrat verzichtet nun auf eine Reise nach Marokko.
 
Die Haltung des Schweizerischen Roten Kreuzes (SRK)
So zentral eine Debatte über nationale Umsetzungsfragen des UNO-Migrationspaktes auch ist: Aus Sicht des SRK darf sie nicht dazu führen, die Vereinbarung als Ganzes in Frage zu stellen. Die Rotkreuzbewegung und das SRK haben sich im Sinne des Rotkreuzgrundsatzes der Menschlichkeit aktiv in die Verhandlungen eingebracht. Folgende Punkte sind aus unserer Sicht zentral:

  • Schutz von Migrantinnen und Migranten in allen Situationen des Transits, des Empfangs sowie der Integration oder Rückkehr
  • Einhaltung der Menschenrechte und Deckung der Grundbedürfnisse von Migrantinnen und Migranten sowie der Zugang zu Gesundheit
  • Wohl des Kindes und dessen spezifischer Schutzbedürftigkeit und Unterstützung
  • Globales Rahmenwerk und erstmals Wille und politische Verpflichtung der Herkunftsländer mitzuarbeiten und ihre Verantwortung wahrzunehmen
   
Der Pakt sieht Migration als ein globales Phänomen, das globale Lösungen braucht. Für die Schweiz bedeutet das aus Sicht des SRK:

  • Verstärkung der Hilfe vor Ort: Die Perspektiven vor Ort müssen verbessert werden um der irregulären Migration entgegenzuwirken.
  • Gewährleistung eines ordnungsgemässen Verfahrens: Der Zugang zu einem ordnungsgemässen Verfahren und eine individuelle Prüfung sind durch die Abschaffung des Botschaftsasyls und den laufend weiter ausgebauten Grenzschutz immer stärker gefährdet. Personen, die nicht legal in ein europäisches Land einreisen können, haben zu einer Prüfung ihres internationalen Schutzbedarfs häufig gar keinen Zugang mehr.
  • Zugang zu humanitären Visa: Zusätzlich zum Resettlement, der Aufnahme von besonders gefährdeten Flüchtlingen durch einen Drittstaat, sehen wir im humanitären Visum einen legalen Zugangsweg für an Leib und Leben gefährdete Personen. Das humanitäre Visum erlaubt eine Prüfung der Gefährdung der betroffenen Person sowie eine Sicherheitsprüfung vor der Einreise. Es ist speziell für besonders vulnerable Personen wertvoll, die weder finanzielle noch körperliche Ressourcen für eine irreguläre Reise haben.
  • Schutz der Menschenrechte aller Personen unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus sowie Verbot des Refoulements: Das Non-Refoulement-Gebot gibt vor, dass Menschen, denen Folter oder unmenschliche Behandlung droht, nicht ausgewiesen oder zurückgewiesen werden dürfen. Dieses Gebot muss stets eingehalten werden.
 Die Internationale Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung und das SRK engagieren sich weltweit für die Verbesserung der Situation und damit der Perspektiven vor Ort, aber auch für verletzliche Migrantinnen und Migranten. Das SRK und seine Rotkreuz-Kantonalverbände haben verschiedenste Projekte in der Schweiz für die Verbesserung der Integration von Migrantinnen und Migranten und leistet somit nicht nur international, sondern auch national  einen Beitrag, die Ziele des Migrationspakts zu erreichen. Auch im Bereich der sicheren und würdevollen Rückkehr, eines der 23 Ziele des Migrationspakts, sind die Rotkreuzbewegung und das SRK aktiv. Aktuell führt das SRK in sechs Kantonen reguläre Rückkehrberatung, Rückkehrberatung in Administrativhaft und/oder Rückkehrberatung im Strafvollzug durch.
Der Migrationspakt nimmt weitere Themen auf, denen das SRK in seiner täglichen Arbeit begegnet. So führt beispielswiese der Klimawandel mit Dürren und Überschwemmungen dazu, dass immer mehr Menschen ihre Heimat verlassen. Mit unserer Arbeit versuchen wir, die Menschen in der Prävention, aber auch im Umgang mit Katastrophen zu stärken. Migration kann für Familien bedeuten, dass sie den Kontakt zu Angehören verlieren. Wir unterstützen deshalb mit unserem weltweit tätigen Suchdienst für vermisste Angehörige das Anliegen des Paktes, getrennte Familienmitglieder wieder zusammen zu bringen.
  
Warum hätte die Schweiz den UNO-Migrationspakt unterschreiben sollen?
Der Pakt definiert erstmalig internationale Spielregeln im Umgang mit Migration und hält grundlegende Elemente wie den Schutz der Menschenrechte unabhängig vom Aufenthaltsstatus fest. Der gemeinsame, lösungsorientierte Rahmen ist ein Meilenstein in der Geschichte und auch für die Schweiz von unmittelbarem Interesse. Entgegen gewissen Behauptungen hat eine Unterzeichnung des UNO-Migrationspaktes durch die Schweiz keinen rechtlich bindenden, sondern lediglich einen empfehlenden Charakter. Die nationale Souveränität und das Recht jedes Staates, seine Migrationspolitik selbst zu regeln, werden im Migrationspakt hervorgehoben.
Der Migrationspakt gibt erstmals einen Rahmen vor, der von praktisch allen Herkunftsländern von Migrantinnen und Migranten im Süden unterstützt wird. Er nimmt damit ein wichtiges Anliegen der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung auf, die sich weltweit vernetzt unter Beteiligung der Herkunfts-, Transit- und Zielländer für die Unterstützung von Migrantinnen und Migranten engagiert. Somit ist der Migrationspakt eine Basis für die Stärkung der Zusammenarbeit Süd-Süd und Nord-Süd und auch für allfällige Migrationspartnerschaften der Schweiz.
 
Die Rechte von Migrantinnen und Migranten müssen geschützt werden. Wir fordern Sie deshalb auf: Eine Unterzeichnung des UNO-Migrationspaktes durch die Schweiz wäre wichti.

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