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Warum die Rentenreform aus Sicht der Frauen begrüssungswert ist

6/4/2017

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In der Frühlingssession hat das eidgenössische Parlament das Reformpaket Altersvorsorge 2020 verabschiedet. Dieses wird am 24. September 2017 der Bevölkerung zur Abstimmung unterbreitet. Bundesrat und Parlament empfehlen ein klares Ja. Von der Altersvorsorge 2020 profitieren auch die Frauen.
Warum braucht es eine Reform
Schweizerinnen und Schweizer werden immer älter. Gleichzeitig kommt die Generation der Babyboomer ins Rentenalter. Dies stellt die Altersvorsorge vor neue Herausforderungen. Auch die wirtschaftlichen Herausforderungen bleiben konstant schwierig, insbesondere der schlechten Renditen wegen. Die Reform der Altersvorsorge ist daher zwingend notwendig. Sämtliche Reformen der letzten Jahrzehnte sind gescheitert. Ein erneutes Scheitern können wir uns schlicht und einfach nicht mehr leisten.
Die Ziele der Reform sind denn auch klar: Das Rentenniveau bleibt erhalten, die Leistungen werden ausreichend finanziert, die Altersvorsorge wird an veränderte gesellschaftliche Bedürfnisse angepasst und Vorsorgelücken – gerade bei Frauen – werden geschlossen. Die Ziele sind mit der vorliegenden Reform erreicht.
Anliegen der Frauen stark verbessert
Mit der neuen Reform wird zwar das Rentenalter der Frau auf 65 erhöht, unter dem Strich ist das Gesamtpaket für die Frauen aber positiv. In zentralen Punkten wurden die Anliegen der Frauen stark verbessert:
  • Neu gibt es eine individuelle Gestaltung der Pensionierung: Diese kann zwischen 62 und 70 vollzogen werden. Für Teilrenten ist in Zukunft eine gleitende Pensionierung möglich.
  • Neu werden die AHV-Renten erstmals seit 40 Jahren über die regelmässige Anpassung an die Teuerung und die Lohnentwicklung hinaus erhöht. Dank der Erhöhung der AHV-Renten um 840 Fr./Jahr für Alleinstehende und bis zu 2712 Fr./Jahr für Ehepaare gibt es unter dem Strich für verschiedene Gruppen von Versicherten sogar ein höheres Rentenniveau. Der AHV-Zuschlag wird mit 0,3% Lohnprozenten finanziert.
    Rund ein Viertel der erwerbstätigen Frauen haben keine Pensionskasse. Für sie wird mit diesem AHV-Zuschlag eine Lücke in der Altersvorsorge geschlossen, bzw. verkleinert.
  • Neu werden die AHV-Finanzen bis 2030 mit einer leichten Anhebung der Mehrwertsteuer gesichert. Eine Belastung für die Bevölkerung ist einzig die Erhöhung um 0,3% Mehrwertsteuer im Jahr 2021. Denn die ersten zusätzlichen 0,3%MWSt. für die AHV werden bereits heute erhoben und fliessen künftig statt in die IV in die AHV, sofern Volk und Stände der Reform zustimmen.
  • Neu wird die Teilzeitarbeit in der zweiten Säule besser versichert. Damit wird die Rentenungleichheit zwischen Männern und Frauen auch bei den Pensionskassen abnehmen. Bei einem Stellenverlust ab 58 geht der Anspruch auf eine Pensionskassenrente nicht mehr wie heute verloren. Auch wer vor der Pensionierung keine Stelle mehr findet und keine Beiträge mehr bezahlen kann, hat in Zukunft endlich einen Rentenanspruch.
 
Ein Nein zur Reform können wir uns nicht leisten
Im Falle eines Neins wird das kumulierte Defizit der AHV im Jahr 2030 mehr als
40 Milliarden Franken betragen. Gleichzeitig wären im AHV-Fonds nur noch
12 Prozent der Mittel vorhanden, die es für die Sicherung und das Auszahlen der Renten braucht – heute sind es 100 Prozent.
Das bedeutet konkret, dass wir im Jahr 2030 nicht mehr genug Liquidität haben, um die Renten zu bezahlen.

Um den AHV-Fonds dann wieder auf 100 Prozent zu bringen, bräuchte es
53 Milliarden Franken. Dies wäre dann die teuerste Variante überhaupt.
Diese Vorlage darf nicht scheitern. Darum: Ja am 24. September 2017.

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