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Vom Jammern des Gewerbeverbandes

26/6/2017

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Die Vorlage Altersvorsorge 2020, über die wir am 24. September abstimmen, ist ein klassischer Kompromiss: Die linke Ratshälfte konnte die Streichung der Witwenrente verhindern und eine leichte Erhöhung der AHV-Rente erzielen. Die rechte Ratshälfte ihrerseits konnte nicht nur die Senkung des Umwandlungssatzes und die Erhöhung des Rentenalters der Frau durchsetzen: Insgesamt hat die Ratsrechte einen eigentlichen Strauss an Massnahmen durchgesetzt – ganz im Sinne des Gewerbeverbandes.

Wenn der Gewerbeverband nun über die Vorlage jammert, dann vergisst er zu erwähnen, dass die Mehrheit der Revisionspunkte aus seiner eigenen Feder stammt:
  1. Gleiches Referenzalter für Frauen und Männer. Dieser Punkt wurde bei der letzten Volksabstimmung abgelehnt.
  2. Senkung des BVG Umwandlungssatzes von 6,8 auf 6,0 Prozent. Auch dieses Anliegen wurde bei der letzten Volksabstimmung abgelehnt.
  3. Der Bundesrat verlangte eine Erhöhung der Mehrwertsteuer um 1,5%, der Ständerat forderte 1 %. Der Gewerbeverband verlangte höchstens 0,6 Prozent und hat sich damit durchgesetzt – in der Einigungskonferenz der beiden Räte.
  4. Der Bundesrat hatte eine Entflechtung der Finanzen zwischen AHV und Bund vorgeschlagen und wollte den Bundesbeitrag reduzieren. Der Gewerbeverband lehnte diese Reduktion ab. Das Parlament ist dem Gewerbeverband gefolgt.
  5. Der Bundesrat wollte die Beitragssätze von Selbständigerwerbenden und Arbeitgebenden angleichen. Der Gewerbeverband hat dies abgelehnt. Auch dieser Forderung des Gewerbeverbandes ist das Parlament gefolgt.
  6. Der Bundesrat wollte eine erleichterte vorzeitige Pensionierung ermöglichen. Das Parlament hat darauf verzichtet. Damit entspricht dieser Punkt jetzt der Position des Gewerbeverbandes und nicht mehr derjenigen des Bundesrats.
  7. Der Bundesrat wollte die Eintrittsschwelle in der beruflichen Vorsorge senken. Der Gewerbeverband setzte sein Anliegen durch und verhinderte dies.
  8. Der Bundesrat wollte den Koordinationsabzug abschaffen. Der Gewerbeverband hat dies abgelehnt und sich mit seinem Nein durchgesetzt.

Und natürlich wollte der Gewerbeverband das Rentenalter über das 65. Altersjahr hinaus erhöhen. Der Bundesrat hat dies aus gutem Grund abgelehnt: Eine allgemeine Erhöhung des Rentenalters wäre der Todesstoss für die Reform. Und zwar an der Urne.
Der Gewerbeverband hat nichts zu Jammern. Sollte die Altersvorsorge 2020 scheitern, scheitern auch die vielen Revisionspunkte, die der Gewerbeverband gegen den Willen des Bundesrats durchgesetzt hat.
Wer die heute vorliegende Reform ablehnt, nimmt in Kauf, dass der Reformstau in den Sozialversicherungen nach 20 Jahren weiter andauert. Dies ist zum Nachteil insbesondere von Jungen, Frauen, Gewerbe, Landwirtschaft und tieferen Einkommensklassen.
Unsere Sozialwerke dürfen nicht an die Wand gefahren werden. Politisch verantwortungsvoll handeln erfordert deshalb eine überzeugte Zustimmung zur Reform "Altersvorsorge 2020".

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