Wir brauchen die Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) schon lange und nun braucht sie uns. Denn ein Frontalangriff auf unsere Menschenrechte ist in vollem Gange.
Die Europäische Menschenrechtskonvention – ein Friedensprojekt Als Europa noch in Schutt und Asche lag und bevor der Heilungsprozess der Kriegswunden überhaupt einsetzen konnte, unterzeichneten 1950 in Rom dreizehn Staaten die Konvention zum Schutz der Menschenrechte, Grundfreiheiten und Rechtsstaatlichkeit in Europa (EMRK). Es herrschte Einigkeit darüber, dass ohne diesen überstaatlichen Schutz, kein längerfristiger Friede in Europa garantiert werden könne. 1974 beschloss die Bundesversammlung in einem demokratischen Verfahren die Ratifikation der Konvention. Seither entfaltet die EMRK ihre Schutzwirkung auch in der Schweiz und trägt viel zu einem verbesserten Grundrechtsschutz bei. Die Europäische Menschenrechtskonvention schütz uns alle Jede Person in der Schweiz kann ihre Menschenrechte direkt beim Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg einklagen. Die EMRK wird damit zu einem Schutzfaktor für uns alle. Sie garantiert, dass eine Missachtung der Menschenrechte durch die Stimmberechtigten, den Gesetzgeber, die Verwaltung oder die rechtsprechenden Behörden korrigiert werden kann. Der Frontalangriff auf unsere Menschenrechte setzt nicht nur den Menschenrechtsschutz in der Schweiz leichtfertig aufs Spiel, sondern gefährdet gleichzeitig die europaweiten Mindeststandards für Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie. Nebenbei: Die Richtersprüche des EGMR sind für die Schweiz verbindlich, weil das vertraglich so vereinbart wurde. In den allermeisten Fällen entschied das Gericht übrigens für die Schweiz. Handlungsunfähige Schweiz Mit ihrer „Selbstbestimmungs“-Initiative möchte die SVP nicht nur den Menschenrechtsschutz für die Schweizer Bevölkerung schwächen, sondern unsere gesamten wirtschaftlichen und sicherheitspolitischen Interessen gefährden. Würde diese Initiative angenommen, wäre die Schweiz zu einem handlungsunfähigen Staat degradiert. Sie könnte etwa verbindliche Staatsverträge bei einem Konflikt mit nationalen Bestimmungen nicht mehr einhalten. Sie müsste gegebenenfalls ihre internationalen Verpflichtungen brechen und wäre gezwungen, aus internationalen Organisationen auszutreten – unter anderem aus dem Europarat, der auch die Umsetzung der EMRK überprüft. Längerfristig würde dies zu einer Isolation der Schweiz führen - mit katastrophalen Konsequenzen für ein derart vernetztes und globalisiertes Land im Herzen Europas. Nicht von einer „Selbstbestimmungs-“ sondern von einer Alleingangsinitiative sollte deshalb gesprochen werden. Die Schweiz würde sich dadurch selbst beschränken – mit Selbstbestimmung hat die Initiative nur dem Namen nach zu tun. Ferner möchte die Volksinitiative die Verfassung so verändern, dass für das Bundesgericht nur doch diejenigen völkerrechtlichen Verträge massgebend sind, die bei ihrer Genehmigung dem Referendum unterstanden hatten. Diese Bestimmung zielt direkt gegen die EMRK, die gemäss der Verfassungslage von 1974 nicht zur Abstimmung gebracht werden musste. Die EMRK ist ein kündbarer Vertrag und stellte nach damaliger Einschätzung des Parlaments keinen schweren Eingriff in die Schweizer Rechtsordnung dar, daher fiel sie nach geltendem Recht nicht unter die Bestimmungen des fakultativen oder obligatorischen Referendums. Ich stehe für die Stärkung des Menschenrechtsschutzes ein – in der Schweiz wie auch international. Dafür müssen wir jetzt Verantwortung übernehmen und auch die Europäische Menschenrechtskonvention in den nächsten Jahren stärken anstatt sie zu schwächen. Nur so wird es uns gelingen, den Frieden in Europa dauerhaft zu wahren.
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Juni 2023
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