Mit der Initiative „Familien stärken! Steuerfreie Kinder- und Ausbildungszulagen“ will die CVP alle Familien mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Ausbildung entlasten. Kinder- und Ausbildungszulagen sollen nicht mehr besteuert werden. Es kann nicht sein, dass man die Familien mit der einen Hand unterstützt und der Staat mit der andern Hand einen Teil der Zulagen mittels Steuern gleich wieder einkassiert. Dies widerspricht dem staatlich festgelegten Grundsatz der Besteuerung nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit.
Ausserfiskalische Massnahmen Die WAK-N erkennt den dringenden Handlungsbedarf in diesem Bereich und schlägt darum vor, die Familien mit ausserfiskalischen Massnahmen zu fördern. Doch das ist fadenscheinig. Denn solche Vorschläge zu Gunsten der Familien werden im Parlament keine Mehrheit finden.
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Am Samstag (24. Mai 2014) hat „Exit“ an ihrer Generalversammlung klargemacht, dass sie künftig auch gesunde ältere und alte Menschen mit Selbstmord-Medikamenten bedienen will. Damit will die Sterbehilfe-Industrie ganz offensichtlich ihr Geschäftsmodell weiter ausdehnen. Was folgt als nächstes? Geistig behinderte Menschen?
Ein politisches Ja zu diesem Begehren wäre ein verheerendes Signal nicht nur an alle Seniorinnen und Senioren in unserem Land. Denn was als „Achtung des freien persönlichen Willens bis zum letzten Atemzug“ propagiert wird, ist objektiv gesehen das Signal der Gesellschaft an alle in irgendeiner Form „Gebrechlichen“, dass vermeintlich „unproduktivem“ Leben mit Gift ein Ende gemacht werden kann und soll. Von hier bis zur Definition von gesellschaftlich nicht (mehr) „erwünschten“ Lebens ist nur ein kleiner Schritt. Alle, die nicht mehr oder nicht mehr in vollem Ausmass ökonomisch „rentieren“, werden ausgegrenzt oder noch lieber ganz aus der Gesellschaft „entfernt“. Die Sterbehilfe-Organisationen ignorieren, dass der Mensch ein soziales Wesen ist und auf tatsächliche oder vermeintliche Bedürfnisse seiner Umgebung reagiert, der viel gepriesene „freie Wille“ so frei und unmanipuliert also gar nicht ist. Wer das Gefühl vermittelt bekommt, er oder sie falle nur noch zur Last – den Angehörigen, den Pflegenden, der Krankenkasse, den Steuerzahlenden – steht unter Druck, diesem Zustand ein Ende zu machen mit dem einfach zu erhaltenden Giftbecher. In den kommenden Jahrzehnten wird die Pflege zu einem gesellschaftlich und finanziell absolut zentralen Thema. Die Palliativmedizin hat in den vergangenen Jahren enorme Fortschritte gemacht. Diese Fortschritte müssen mit entsprechendem Einsatz in der Langzeitpflege ausserhalb der Akutbetreuung unterstützt werden. Und hier liegt – was die politische Unterstützung angeht – noch einiges im Argen. Ich bin in diesen für unsere alternde Gesellschaft wichtigen Fragen auch im Parlament bereits aktiv geworden. So führten zum Beispiel meine Vorstösse zu Care-Migration und Pendelmigration in der Alterspflege dazu, dass im Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) an einer Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen für den Einsatz von Pflegefachfrauen aus dem Ausland gearbeitet wird, die zum Teil unter miserablen Bedingungen in der Schweiz arbeiten. Weitere pflegepolitische Vorstösse von mir stehen zur Behandlung an, die unter anderem folgendes erreichen wollen:
Ich werde als Parlamentarierin nicht Hand bieten zu einer Regelung, die Suizid-Beihilfe bagatellisiert. Dagegen werde ich mich weiterhin in meiner politischen und in meiner ehrenamtlichen Arbeit etwa als Präsidentin des Schweizerischen Roten Kreuzes Kanton Zürich engagieren für eine Gesellschaft, in der sich niemand als „Last“ und „Kostenfaktor“ fühlen muss und unter Druck kommt, seinem oder ihrem Leben vorzeitig ein Ende zu machen, sei dieser Mensch nun gesund, gebrechlich oder krank. Die Sterbehilfe-Aktivisten liefern die falschen Antworten auf falsche Fragen: es braucht einen lebensbejahenden Ansatz bei der Bewältigung der grossen Fragen, die uns eine alternden Gesellschaft stellt. Das Komitee „Nein zur Pädophilie-Initiative" stellt den Schutz der Kinder vor allen Formen von Gewalt ins Zentrum. Das Volk hat heute die Volksinitiative «Pädophile sollen nicht mehr mit Kindern arbeiten» angenommen. Eine differenzierte Diskussion im Abstimmungskampf hat dazu beigetragen, die heiklen Punkte und die Unschärfen des Initiativtexte vor der Umsetzung offen zu legen. Wir akzeptieren den Entscheid. Die Umsetzung ist unverzüglich an die Hand zu nehmen.
Die Stimmberechtigten haben heute Ja gesagt zur Initiative "Pädophile sollen nicht mehr mit Kindern arbeiten". Das Nein-Komitee, in dem 106 Parlamentarierinnen und Parlamentarier vertreten sind, akzeptiert den Entscheid. Rund 60 Prozent der Bevölkerung plädieren damit für lebenslange Berufsverbote selbst gegen Personen, welche keine Gefahr für die Gesellschaft darstellen. "Wir leben in einem Rechtsstaat, aber wir leben auch in einer direkten Demokratie. Wir akzeptieren diesen Entscheid und wir bieten Hand zu einer speditiven Umsetzung des Volkswillens", sagt Nationalrat Andrea Caroni (FDP/AR). Wertvoller Kampf für den Rechtsstaat Das Nein-Komitee konnte dazu beitragen, einen zunächst polemischen Abstimmungskampf zu versachlichen und in eine differenzierte Diskussion zu lenken. "Es ist uns gelungen, die ausserordentlich heiklen Unschärfen des Initiativtextes auszuleuchten und den Stimmberechtigten reinen Wein einzuschenken", sagt Nationalrat Carlo Sommaruga (SP/GE). Nationalrat Karl Vogler (CVP/OW) stellt fest: „Nur dank dem Nein-Komitee hat bei dieser Abstimmung überhaupt eine Debatte über zentrale rechtsstaatliche Grundsätze stattgefunden". Nationalrat Andrea Caroni fügt an: „Die Abstimmung über eine Initiative mit einem solchen Titel schien wie ein Penalty ohne Goalie. Dann standen wir als Torhüter ins Goal." Nationalrat Daniel Vischer (GP/ZH) ergänzt: „Wir sind stolz darauf, dass wir offenbar zur Meinungsbildung beitragen konnten. In frühen Umfragen waren 82% für die Initiative, heute waren nur noch rund 60 % dafür. Das ist ein gewaltiger Meinungsumschwung zugunsten des Rechtstaats." Umsetzung an die Hand nehmen Am 1.1.2015 wird das revidierte Bundesgesetz zum Berufs- und Tätigkeitsverbot in Kraft treten. Dieses Gesetz muss nun im Punkt der Initiative revidiert werden. Es ist am Bundesrat, hier rasch einen Vorschlag zu machen, welcher den Volkswillen achtet und dabei im Rahmen des Möglichen den rechtstaatlichen Grundsatz der Verhältnismässigkeit nicht aus den Augen verliert. Andauerndes Engagement für Kindesschutz und Rechtsstaat Der Schutz von Kindern und Jugendlichen und ihrer körperlichen, geistigen und sexuellen Integrität ist zentral. Deshalb hat das Parlament einen ebenso strengen wie guten indirekten Gegenvorschlag zur Initiative konzipiert. Das revidierte Bundesgesetz weitet das Tätigkeitsverbot für Straftäter auf den ausserberuflichen und freiwilligen Bereich aus und sieht einKontakt- und Rayonverbot vor. Während die Initiative lückenhaft und unverhältnismässig wirkt, erfüllt das 2015 in Kraft tretende Gesetz die Anliegen der Initiative und verankert zusätzliche Massnahmen. Es wahrt die rechtsstaatlichen Grundsätze. Nationalrätin Marianne Streiff-Feller (EVP/BE) fügt an: „Trotz Annahme dieser Initiative darf nicht vergessen gehen, dass es ganz wichtig ist, ein Augenmerk auf die Prävention zu halten. Denn auch die Initiative gilt erst für Wiederholungstäter." Mit Blick auf künftig drohende Abstimmungen, welche den Rechtstaat ritzen, sagt Nationalrätin Christa Markwalder (FDP/BE): "Der Kampf für die rechtsstaatlichen Prinzipien und für eine faire und mit Augenmass agierende Politik geht weiter. Nationalrätin Barbara Schmid-Federer (CVP/ZH) sekundiert: „Das gilt jederzeit und auch gegenüber anderen künftigen unverhältnismässigen und überflüssigen Vorlagen." |
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