Ramona ist Coiffeuse in Teilzeitanstellung. Sie verdient 2000 Franken pro Monat.
Wenn SVP und FDP sich bei der Rentenreform durchsetzen, dann werden sich – bedingt durch die Streichung des Koordinationsabzugs – Ramonas Pensionskassenbeiträge im Vergleich zu heute verdoppeln. Konkret müsste sie monatlich rund 100 Franken mehr einbezahlen. Ihr ohnehin schon tiefer Lohn würde immer weniger reichen, um über die Runden zu kommen. Auch der Coiffeurbetrieb hätte ein Problem, denn er müsste ebenfalls Fr. 100 pro Monat mehr für seine Angestellte einbezahlen. Die Lohnkosten würden stark ansteigen. Das ist für Branchen wie das Coiffeurgewerbe oder das Gastgewerbe eine ausserordentlich starke Belastung. Die Rentenverbesserungen, die mit dem Modell SVP/FDP einhergehen, greifen zu spät. In der beruflichen Vorsorge braucht es eine lange Anspardauer bis die Beitragserhöhungen rentenwirksam sind. Die heute 50-Jährigen Frauen, die Teilzeitarbeit leisten, würden viel mehr einbezahlen als im Ständeratsmodell, sie würden aber gar keine Rentenverbesserungen sehen. Das ist ein falsches Zeichen. Denn genau diese Frauen, die heute auch mit Schwierigkeiten auf dem Arbeitsmarkt zu kämpfen haben, sind von der Erhöhung des Rentenalters stärker betroffen als jüngere Frauen. Sie brauchen auch einen Ausgleich für ihre geleistete Teilzeitarbeit. Das kann aber nur durch einen AHV-Zuschlag geschehen. Ramona hat Glück, denn sie hat eine Pensionskasse. Jede vierte erwerbstätige Frau hat aber keine Pensionskasse. Dies, weil sie ein zu geringes Einkommen – unter Fr. 21’00 pro Jahr - erzielt oder selbständig erwerbstätig ist. Diese Frauen sind auf AHV-Verbesserungen angewiesen, um trotz teilzeitlichen Erwerbsarbeit ein besseres Renteneinkommen zu erzielen. Dies ist nur möglich, wenn sich das Ständeratsmodell durchsetzt und die 70 Franken mehr AHV-Rente gesichert sind.
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Juni 2023
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