Ramona ist Coiffeuse in Teilzeitanstellung. Sie verdient 2000 Franken pro Monat.
Wenn SVP und FDP sich bei der Rentenreform durchsetzen, dann werden sich – bedingt durch die Streichung des Koordinationsabzugs – Ramonas Pensionskassenbeiträge im Vergleich zu heute verdoppeln. Konkret müsste sie monatlich rund 100 Franken mehr einbezahlen. Ihr ohnehin schon tiefer Lohn würde immer weniger reichen, um über die Runden zu kommen. Auch der Coiffeurbetrieb hätte ein Problem, denn er müsste ebenfalls Fr. 100 pro Monat mehr für seine Angestellte einbezahlen. Die Lohnkosten würden stark ansteigen. Das ist für Branchen wie das Coiffeurgewerbe oder das Gastgewerbe eine ausserordentlich starke Belastung. Die Rentenverbesserungen, die mit dem Modell SVP/FDP einhergehen, greifen zu spät. In der beruflichen Vorsorge braucht es eine lange Anspardauer bis die Beitragserhöhungen rentenwirksam sind. Die heute 50-Jährigen Frauen, die Teilzeitarbeit leisten, würden viel mehr einbezahlen als im Ständeratsmodell, sie würden aber gar keine Rentenverbesserungen sehen. Das ist ein falsches Zeichen. Denn genau diese Frauen, die heute auch mit Schwierigkeiten auf dem Arbeitsmarkt zu kämpfen haben, sind von der Erhöhung des Rentenalters stärker betroffen als jüngere Frauen. Sie brauchen auch einen Ausgleich für ihre geleistete Teilzeitarbeit. Das kann aber nur durch einen AHV-Zuschlag geschehen. Ramona hat Glück, denn sie hat eine Pensionskasse. Jede vierte erwerbstätige Frau hat aber keine Pensionskasse. Dies, weil sie ein zu geringes Einkommen – unter Fr. 21’00 pro Jahr - erzielt oder selbständig erwerbstätig ist. Diese Frauen sind auf AHV-Verbesserungen angewiesen, um trotz teilzeitlichen Erwerbsarbeit ein besseres Renteneinkommen zu erzielen. Dies ist nur möglich, wenn sich das Ständeratsmodell durchsetzt und die 70 Franken mehr AHV-Rente gesichert sind.
2 Comments
Weber-Gobet Marie-Thérèse
2/3/2017 10:28:17 pm
Wenn das SVP-FDP-GLP-Modell durchkommt, dann ist es vor allem eine Reform zu Gunsten der Finanzwirtschaft! Warum? Schon heute verfügen die Schweizer Vorsorgeeinrichtungen über eine Bilanzsumme von über 900 Milliarden Franken. Würde, gemäss Mehrheit des Nationalrates, der Koordinationsabzug gestrichen, kämen in 44 Jahre noch rund 585 Milliarden Franken dazu. Notabene alles Gelder, die den Kapriolen der internationalen Finanzmärkte ausgesetzt sind. Wir haben doch gerade erst 2008 schmerzhaft erfahren müssen, was das heisst. Diese BVG-Gelder sind risikobehaftet, man darf sie nicht noch mehr aufblähen! Ob eine Person nach 20, 30, 40 Jahren dann tatsächlich die erhoffte Rente erhält, ist in der kapitalfinanzierten beruflichen Vorsorge nicht garantiert. Die Mehrheit der NationalrätInnen geht wohl davon aus, es gäbe nie mehr eine Finanzkrise. Blauäugig, wie das ein Blick in die Geschichtsbücher zeigt. Der Weg über die 70 Franken ist nachhaltiger und wird wohl auch noch den Konsum etwas ankurbeln, gut für unsere Wirtschaft. Die Kompensation über die umlagefinanzierte AHV ist der Kompensation in der kapitalfinanzierten beruflichen Vorsorge eindeutig vorzuziehen.
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