Frau Vizepräsidentin, Frau Bundesrätin, geschätzte Kolleginnen und Kollegen
Die Volksinitiative „Steuerbefreiung der Kinder- und Ausbildungszulagen ist im Kern die Beseitigung von einer Ungerechtigkeite: Arbeitgebende bezahlen Kinder- und Ausbildungszulagen und der Staat bedient sich anschliessend bei den Familien, indem er einen Teil des Geldes via Steuern wieder kassiert. Ungerecht ist also, dass wir den - insbesondere - mittelständischen Familien versprechen, ihre - durch die Geburt eines Kindes - zum Teil erhebliche Kaufkraftminderung zu kompensieren, dies aber dann nur teilweise tun. Eine Besteuerung solcher Leistungen ist schlicht und einfach ein Fehler. Die Initiative zielt auf den Mittelstand: Ein erwerbstätiges Paar mit Kindern, welches der Mittelschicht angehört, bezahlt mehr direkte und indirekte Abgaben als Familien mit tieferen Einkommen, gleichzeitig profitiert es aber kaum von ausserfiskalischen Massnahmen. Der Mittelstand ist somit fiskalisch besonders bestraft. Wir fokussieren auch deshalb auf Mittelstandsfamilien, weil diese meist durch die Erwerbstätigkeit des zweiten Elternteils in eine höhere Steuerprogression geraten mit der Folge, dass das verfügbare Einkommen gering bleibt und der finanzielle Druck zunimmt. Diese Familien profitieren nicht von Sozialtarifen bei der Kinderbetreuung oder gar von Ergänzungsleistungen. Auch wenn wir uns auf diese Familien konzentrieren: Falsch ist die Aussage, Familien im unteren Mittelstand würden bei dieser Vorlage leer ausgehen, denn auch sie können die Kinderzulagen vom Einkommen abziehen und dadurch ein tieferes steuerbares Einkommen erzielen: Dadurch haben sie neu Zugang zu zusätzlichen ausserfiskalischen Entlastungen. Wenn Sie die bestehenden Ungerechtigkeiten beheben wollen, können Sie vorschlagen, einen Systemwechsel vorzunehmen. Es wird ja des Öfteren von Kindergutschriften gesprochen. Persönlich bin ich sehr gerne bereit, einen Systemwechsel zu diskutieren. Aber schauen wir die Geschichte an: Wie lange hat es in der Vergangenheit gedauert, bis Systemwechsel mehrheitsfähig wurden? Es hat 20 Jahre gedauert, bis Mindestbeiträge bei den Kinder-und Ausbildungszulagen festgelegt wurden. Wenn ich zwischen „20 Jahren Warten“ und „den Familien in naher Zukunft helfen“ wählen darf, dann verabschiede ich lieber die vorliegende Lösung, welche effektiv etwas bewirkt. Mit dieser Initiative zielt die CVP in erster Linie auf die kantonale Ebene, wir haben also den Ansatz nicht so gewählt, dass wir die direkte Bundessteuer ins Visier nehmen wollen. Meine Damen und Herren; es ist heute viel von der direkten Bundessteuer gesprochen worden: Aber schauen Sie sich die Zahlen an: 2/3 der Kosten betreffen keineswegs die direkte Bundessteuer. Auf kantonaler- und Gemeindeebene profitieren die Familien des Mittelstandes am wenigsten von ausserfiskalischen Massnahmen. Auf diesem Weg sollen wir die Kaufkraft dieser Familien stärken.
Bis anhin geraten Familien oft nur auf Grund der Auszahlung der Kinder und Ausbildungszulagen in eine höhere Steuerprogression. Als Folge davon entfallen für mittelständische Familien weitere Entlastungsmöglichkeiten wie Prämienverbilligungen. Die Umverteilung durch die Steuerprogression bleibt ungerecht, solange die Kinder und Ausbildungszulagen besteuert sind. In diesem Sinne bitte ich Sie, der vorliegenden Initiative zuzustimmen.
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