Bundesrat und Parlament befürworten die Revision. Diese ist dringend nötig. Sie beendet eine unhaltbare und ungerechte Situation. Die Finanzierung von Radio und Fernsehen wird auf eine neue Grundlage gestellt: Eine Abgabe der Haushalte und Unternehmen löst die geltende untaugliche geräteabhängige Gebühr ab.
Tiefere Gebühren Die Gebühr für private Haushalte sinkt von 462 auf rund 400 Franken. Bezüger von Ergänzungsleistungen zu AHV/IV und Heimbewohner sind von der Abgabe befreit. Mehr Fairnes Die neue Medienabgabe ist fair. Es gibt keine Schwarzhörer und Schwarzseher mehr. Die geräteabhängige Gebühr für Radio und Fernsehen ist veraltet. Medien werden auch über Computer, Tablets und Smartphones genutzt. Entlastung der Wirtschaft Neu sind 75 Prozent der Firmen von der Mediengebühr befreit. 9 Prozent der Firmen zahlen nur noch 400 Franken jährlich. Mit der Abschaffung der geräteabhängigen Gebühr gilt ein Höchstsatz von 39‘000 Franken. Umsatzstarke Konzerne sparen, wenn sie über zahlreiche Filialen verfügen. Weniger Bürokratie Unabhängig von der Anzahl und der Art der Empfangsgeräte gilt eine Mediengebühr. Die Billag-Kontrollen entfallen. Die SRG und private Anbieter garantieren täglich einen hervorragenden Service public für die ganze Schweiz: Radio- und Fernsehprogramme von 34 privaten Stationen und der SRG sowie Online-Angebote in allen vier Landessprachen. Eine vielfältige Berichterstattung aus Politik, Wirtschaft, Sport, Kultur, Unterhaltung, Wissenschaft und Bildung. Förderung von Schweizer Filmen und des Musikschaffens in allen Landesteilen. Angebote für Menschen mit einer Sinnesbehinderung: Untertitelung, Gebärdensprache, Audio Description.
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Juni 2023
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