Am 30. September 2016 hat das Parlament einer Verfassungsänderung zugestimmt, die eine erleichterte Einbürgerung der dritten Generation ermöglicht. Heute ist diese Verheirateten und Staatenlosen vorbehalten. Das entsprechende Umsetzungsgesetz wird noch vor der Volksabstimmung im Februar verabschiedet werden.
Acht Jahre hat es gedauert, bis es soweit war. Das zeigt, dass das Parlament die Sache sehr ernst genommen hat. Sorgfältig wurde analysiert und abgewogen. Das vorliegende Gesetz bleibt nah am Verfassungsartikel. Was etwa die Definition des Begriffs der «dritten Generation» angeht, ist es recht restriktiv. Ziel ist es, den Jugendlichen der dritten Generation gerecht zu werden, auch wenn der Begriff eigentlich unpassend ist. Die dritte Generation von wem? Von Migrantinnen und Migranten? Nein, weil sie genau wie ihre Eltern hier geboren wurden und zur Schule gegangen sind. Es wird zwei grundsätzliche Änderungen geben:
Ich sage JA zu dieser Verfassungsänderung: Weil die Schweiz nicht länger Ausländer «machen» darf Können wir die Enkel der vor vielen Jahren zu uns gekommenen Gastarbeiterinnen und -arbeiter noch Migranten nennen? Diese Jugendlichen haben kaum mehr eine Verbindung zur Heimat, zur Kultur und zur Sprache ihrer Grosseltern. Viele kennen das Land nur von den Ferien. Sie sprechen unsere Sprache, wohnen, studieren, arbeiten und leben in der Schweiz. Nichts unterscheidet sie von den Jugendlichen mit einem Schweizer Pass. Weil die Jugend unsere grosse Chance ist Die Jugend ist unsere Zukunft. Sie soll mitreden, mitgestalten und unser Vertrauen spüren können. Genau dieses Vertrauen zeigen wir ihnen mit der Möglichkeit einer erleichterten Einbürgerung. Es macht deutlich, dass wir an sie glauben. Dass sie der Schweiz nicht nur viel geben, sondern auch etwas zurückerhalten. Die Jugendlichen geben der Schweiz den Schwung, den wir brauchen, um weiterhin voranzukommen. Weil der Schweizer Pass nicht verschleudert wird Die Frage, die die wir uns stellen müssen, ist einfach: Ist es gerecht, die erste und dritte Generation im Einbürgerungsverfahren gleich zu behandeln? Betroffen von der Änderung werden nur wenige Jugendliche sein: Schätzungen gehen von 4000 bis 5000 pro Jahr aus. Angesichts der zwei Millionen Ausländerinnen und Ausländern, die hier leben, ist das wenig. Für die Betroffenen aber ist es ein wichtiges Signal: Nach drei Generationen ist sie oder er endlich voll und ganz Schweizerin oder Schweizer. Weil niemand automatisch eingebürgert wird Es gibt auch in Zukunft keine automatische Einbürgerung. Die Lösung respektiert den Wunsch jeder und jedes Einzelnen. Wer erleichtert eingebürgert werden will, muss das ausdrücklich wollen und wünschen. So können beide Seiten sicher sein, dass das Einbürgerungsbegehren auch wirklich ernst gemeint ist. Weil die Migrantinnen und Migranten von vorgestern, gestern unseren Jugendlichen von heute das Leben geschenkt haben, und um diese endlich anzuerkennen, sage ich am 12. Februar 2017 JA.
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