Das Komitee „Nein zur Pädophilie-Initiative" stellt den Schutz der Kinder vor allen Formen von Gewalt ins Zentrum. Das Volk hat heute die Volksinitiative «Pädophile sollen nicht mehr mit Kindern arbeiten» angenommen. Eine differenzierte Diskussion im Abstimmungskampf hat dazu beigetragen, die heiklen Punkte und die Unschärfen des Initiativtexte vor der Umsetzung offen zu legen. Wir akzeptieren den Entscheid. Die Umsetzung ist unverzüglich an die Hand zu nehmen.
Die Stimmberechtigten haben heute Ja gesagt zur Initiative "Pädophile sollen nicht mehr mit Kindern arbeiten". Das Nein-Komitee, in dem 106 Parlamentarierinnen und Parlamentarier vertreten sind, akzeptiert den Entscheid. Rund 60 Prozent der Bevölkerung plädieren damit für lebenslange Berufsverbote selbst gegen Personen, welche keine Gefahr für die Gesellschaft darstellen. "Wir leben in einem Rechtsstaat, aber wir leben auch in einer direkten Demokratie. Wir akzeptieren diesen Entscheid und wir bieten Hand zu einer speditiven Umsetzung des Volkswillens", sagt Nationalrat Andrea Caroni (FDP/AR). Wertvoller Kampf für den Rechtsstaat Das Nein-Komitee konnte dazu beitragen, einen zunächst polemischen Abstimmungskampf zu versachlichen und in eine differenzierte Diskussion zu lenken. "Es ist uns gelungen, die ausserordentlich heiklen Unschärfen des Initiativtextes auszuleuchten und den Stimmberechtigten reinen Wein einzuschenken", sagt Nationalrat Carlo Sommaruga (SP/GE). Nationalrat Karl Vogler (CVP/OW) stellt fest: „Nur dank dem Nein-Komitee hat bei dieser Abstimmung überhaupt eine Debatte über zentrale rechtsstaatliche Grundsätze stattgefunden". Nationalrat Andrea Caroni fügt an: „Die Abstimmung über eine Initiative mit einem solchen Titel schien wie ein Penalty ohne Goalie. Dann standen wir als Torhüter ins Goal." Nationalrat Daniel Vischer (GP/ZH) ergänzt: „Wir sind stolz darauf, dass wir offenbar zur Meinungsbildung beitragen konnten. In frühen Umfragen waren 82% für die Initiative, heute waren nur noch rund 60 % dafür. Das ist ein gewaltiger Meinungsumschwung zugunsten des Rechtstaats." Umsetzung an die Hand nehmen Am 1.1.2015 wird das revidierte Bundesgesetz zum Berufs- und Tätigkeitsverbot in Kraft treten. Dieses Gesetz muss nun im Punkt der Initiative revidiert werden. Es ist am Bundesrat, hier rasch einen Vorschlag zu machen, welcher den Volkswillen achtet und dabei im Rahmen des Möglichen den rechtstaatlichen Grundsatz der Verhältnismässigkeit nicht aus den Augen verliert. Andauerndes Engagement für Kindesschutz und Rechtsstaat Der Schutz von Kindern und Jugendlichen und ihrer körperlichen, geistigen und sexuellen Integrität ist zentral. Deshalb hat das Parlament einen ebenso strengen wie guten indirekten Gegenvorschlag zur Initiative konzipiert. Das revidierte Bundesgesetz weitet das Tätigkeitsverbot für Straftäter auf den ausserberuflichen und freiwilligen Bereich aus und sieht einKontakt- und Rayonverbot vor. Während die Initiative lückenhaft und unverhältnismässig wirkt, erfüllt das 2015 in Kraft tretende Gesetz die Anliegen der Initiative und verankert zusätzliche Massnahmen. Es wahrt die rechtsstaatlichen Grundsätze. Nationalrätin Marianne Streiff-Feller (EVP/BE) fügt an: „Trotz Annahme dieser Initiative darf nicht vergessen gehen, dass es ganz wichtig ist, ein Augenmerk auf die Prävention zu halten. Denn auch die Initiative gilt erst für Wiederholungstäter." Mit Blick auf künftig drohende Abstimmungen, welche den Rechtstaat ritzen, sagt Nationalrätin Christa Markwalder (FDP/BE): "Der Kampf für die rechtsstaatlichen Prinzipien und für eine faire und mit Augenmass agierende Politik geht weiter. Nationalrätin Barbara Schmid-Federer (CVP/ZH) sekundiert: „Das gilt jederzeit und auch gegenüber anderen künftigen unverhältnismässigen und überflüssigen Vorlagen."
0 Comments
Leave a Reply. |
Archives
Juni 2023
|