Bei der Volksinitiative „Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache“ geht es nicht um die Frage „Schwangerschaftsabbruch ja oder nein“, sondern um die Frage der solidarischen Finanzierung des straffreien Schwangerschaftsabbruchs durch die Grundversicherung der Krankenkasse. Schon im Titel der Initiative steht geschrieben, was sie anstrebt: Eine finanzielle Entlastung der Krankenversicherung.
Der finanzielle Aspekt der Initiative ist rasch durchgerechnet. Der nationale Verband der Krankenversicherer spricht von 8 Millionen Franken Abtreibungskosten pro Jahr, das sind 0,03 Prozent der gesamten Krankenkassenkosten. Diese Kosten sinken, denn es gibt immer weniger Abtreibungen. Wer den Zugang zum Abbruch erschwert, nimmt zudem illegale Abbrüche und somit Komplikationen in Kauf. Allfällige Folgekosten müsste die Krankenkasse übernehmen, sodass von den angestrebten Einsparungen nichts übrig bleibt. Von einer Kosten- oder gar Prämiensenkung kann keine Rede sein. Zusätzliche Belastung für Frauen in Not Die Initiantinnen und Initianten sehen sich als Vorkämpfer der persönlichen Freiheit: Es gehe nicht an, dass „lautere“ und „ehrliche“ Bürger durch ihre Krankenkassenbeiträge Abtreibungen mitfinanzieren müssten. Die obligatorische Krankenversicherung funktioniert aber genau nach dem Solidaritätsprinzip. Ebenso könnte man sich fragen, warum einem Raucher die Krebsbehandlung finanziert werden muss oder wieso ein Magenband für Fettleibige kassenpflichtig sein soll. Klar, bei der Initiative geht es um werdendes Leben. Es gilt, wenn immer möglich, Abbrüche zu verhindern. Aber würde diese Initiative nicht genau jene Frauen treffen, die sich ohnehin in einer Notlage befinden? Es gehört zu unserer christlichen Tradition, dass diese Frauen unsere Hilfe und Solidarität spüren und dass sie in der Gemeinschaft aufgehoben sind und nicht, dass sie in der Not noch zur Kasse gebeten werden. Der Text der Initiative stellt die Abtreibung nicht grundsätzlich in Frage. Dennoch äussern sich die Initianten immer wieder dahingehend, dass sie die Anzahl Abtreibungen reduzieren möchten. Das ist illusorisch, denn der Entscheid für oder gegen eine Abtreibung wird angesichts der Lebensperspektive gefällt und nicht aufgrund eines Abwägens, ob die Kosten tragbar sind oder nicht. Eine solche rein wirtschaftliche Betrachtungsweise verkennt die wahre Situation eines Schwangerschaftskonflikts und die Tragik, die dahinter steht. Bundesrat und zuständige Kommission dagegen Obwohl es bei der Initiative inhaltlich um eine Finanzierungsfrage geht, steht für die Initianten die Verwerflichkeit des Schwangerschaftsabbruchs im Vordergrund. Nur: Das moralische Anliegen wird damit nicht gelöst. Jede Frau, die sich trotz Notlage für die Mutterschaft entscheidet, die ein ungewolltes Kind zur Welt bringt, aber auch jede Frau, die ihr Kind nicht austrägt, braucht die Unterstützung der Gesellschaft und unsere persönliche Hilfe. Sie alle haben Anspruch auf unseren Respekt, unsere Zuwendung und wo nötig auf unsere Hilfe. Dies ist eine Grundforderung christlicher Nächstenliebe. Wie der Bundesrat und der Nationalrat lehne ich darum diese Initiative ab.
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Juni 2023
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