Mein ganzes politisches Leben setze ich mich für einen umfassenden Kinderschutz ein. Gerade deshalb lehne ich die Initiative ab. Sie ist nämlich nicht nur überflüssig, wie Ihnen eben mein Kollege Flach erklärt hat, sie ist – was noch schlimmer ist – auch unsorgfältig formuliert, unvollständig und gaukelt darum eine Lösung vor, die sie nicht bietet.
Ich nennen Ihnen drei Beispiele: Wenn es das unbestrittene und dringliche Ziel ist, unsere Kinder vor sexuellen Übergriffen zu schützen, reicht es nicht aus, Täter ausschliesslich bei einem Sexualdelikt mit einem Berufsverbot zu belegen. Was ist mit jenen, die Kinder körperlich verletzen, sie an Leib und Leben bedrohen? Solche Täter wollen die Initianten weiter mit Kindern arbeiten lassen. Ich meine: Wenn wir schon Gesetze ändern, dann richtig: Ein Tätigkeitsverbot soll nicht ausschliesslich bei Sexualdelikten gelten, sondern ausnahmslos bei allen Verbrechen an Kindern. Kinder müssen umfassend geschützt werden von sämtlichen Formen von Gewalt. Der Bundesbeschluss des Parlamentes ist hier im Gegensatz zur Initiative vollständig und klar. Die grösste Schludrigkeit der Initiative besteht darin, dass der private Bereich von ihr gar nicht erfasst wird. Dabei wissen wir alle, dass die meisten sexuellen Übergriffe auf Kindern im Familienumfeld geschehen. Die Initiative hat hier nicht den Ansatz einer Lösung. Wir schon, nämlich das vom Parlament im neuen Gesetz verankerte Kontakt- und Rayonverbot. Das heisst konkret: Einem Täter wird verboten, mit Minderjährigen in Kontakt zu treten, auch wenn er zum Beispiel Schlosser ist oder Ingenieur und nicht Lehrer oder bezahlter Juniorentrainer. Dieses Verbot kann auch mit elektronischen Fussfesseln mit GPS-Überwachung durchgesetzt werden. So sehen effektive Lösungen aus. Die Initiative bietet auch hier keine. Der indirekte Gegenvorschlag des Parlamentes schliesst zudem eine weitere Lücke der unvollständigen und unsorgfältigen Initiative: dank eines speziellen Strafregisterauszugs können Arbeitgeber und Vereine einfach und systematisch abklären, ob gegen einen Mitarbeiter oder einen Bewerber ein Verbot vorliegt. Damit werde Kinder nicht nur im schulischen Umfeld Schule besser geschützt, sondern auch im Privatbereich, zum Beispiel im Sportverein oder im familiären Umfeld. Kinderschutz Kinderschutz ist eines meiner Kernanliegen seit vielen Jahren überhaupt. Ich habe es deshalb satt, als „Pädophilen-Freundin“ verunglimpft zu werden von Kreisen, die mit einer unsorgfältigen, unvollständigen und darum untauglichen Initiative zu einem ernsten und wichtigen Thema nur Polemik statt Lösungen bieten. Wir alle teilen die Auffassung, dass Kinder als schwächste Mitglieder unserer Gesellschaft unbeschwert und vor allem auch unversehrt aufwachsen sollen. Aus diesem Grund haben wir im Parlament einen harten und korrekten Gegenvorschlag beschlossen. Wir brauchen die Initiative nicht, weil das Parlament längst gehandelt hat, mit einem lückenlosen Bundesbeschluss.
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Juni 2023
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