Die SOS-Beratung des Schweizerischen Roten Kreuzes Kanton Zürich platzt aus allen Nähten. Ein Grund dafür ist der Entscheid der Zürcher Stimmbevölkerung, vorläufig aufgenommenen Personen im Kanton Zürich nicht mehr durch Sozialhilfe sondern nur noch durch Asylfürsorge zu unterstützen. Dies bedeutet eine Kürzung von 30% und mehr und stellt die Betroffenen vor Probleme. Sie haben Mühe, ihren Lebensunterhalt zu finanzieren. Unvorhergesehene Ausgaben haben keinen Platz im äusserst knappen Budget. Das Hilfswerk appelliert an die Behörden, die Missstände anzuschauen und das neue Gesetz menschenwürdig umzusetzen.
SOS-Beratung platzt aus allen Nähten Die SOS-Beratung des Schweizerischen Roten Kreuzes (SRK) ist eine niederschwellige Anlauf- und Triagestelle, welche vernetzt mit anderen spezialisierten Beratungsstellen zusammenarbeitet. Ihre Aufgabe besteht in der Beratung und Unterstützung von Menschen in Not. Ein beachtlicher Teil der Klientinnen und Klienten der SOS-Beratungsstelle sind Personen mit einer F-Bewilligung, also Menschen, die meist Opfer von kriegerischen Auseinandersetzungen, Gewalt und Verfolgung sind, die nicht in ihr Heimatland zurückgeschickt werden können, die aber nicht als Flüchtlinge anerkannt werden. Diese Personen werden in der Schweiz bleiben, gleichzeitig wird ihnen durch das neue Gesetz die Integration erschwert. Dies widerspricht diametral der Integrationsagenda des Bundes. Der Willkür der Behörden ausgeliefert Gemäss neuem Gesetz werden vorläufig aufgenommene Personen von der ordentlichen Sozialhilfe ausgeschlossen. Was einfach klingt, wirkt sich in der Praxis wie ein Glücksspiel aus. Aufgrund fehlender Mindeststandards können die Gemeinden das neue Gesetz willkürlich anwenden: möglichst human und auf die Integration konzentriert oder möglichst hart, um zu sparen. In der Praxis sind es aber schlicht und einfach Menschen, die ihre Grundbedürfnisse nicht mehr abdecken können. Das Beispiel einer Familie: Familie Awad (Name geändert) lebt seit 2014 in der Schweiz. Awads haben drei Kinder im Alter von 1 – 4 Jahren. Die Familie hat seit 2017 eine F-Bewilligung und lebt in einer Gemeinde, welche die Asylfürsorge besonders restriktiv anwendet. Gemäss SKOS-Richtlinien würde der Grundbedarf der Familie 2'386 Franken betragen. Die Familie erhält aber lediglich 1’645 Franken. Da die drei Kinder vom Alter her nahe beieinander sind, sind die Ausgaben für Windeln und Milchpulver besonders hoch. Die prekäre finanzielle Situation und die sehr angespannten Wohnverhältnisse in einer Kollektivunterkunft bringen für Eltern und Kinder Stress mit sich, was sich auch auf das Trockenwerden der Kinder, die Stillmöglichkeiten der Mutter und die Ernährung der Kinder - Verweigerung fester Nahrung - niederschlägt und die Ausgaben für Windeln und Milchpulver wiederum ansteigen lässt. Durch den ungenügenden Grundbetrag der Asylfürsorge gerät die Familie in einen Teufelskreis, der es ihr erschwert, sich zu integrieren und ihr Leben selbständig in die Hand zu nehmen. Zusätzliche Schikanen belasten sie. Die Eltern besuchen einen Deutschkurs, gleichzeitig werden ihnen die dazu benötigten Fahrkosten berechnet, Fahrkosten, die sie sich nicht leisten können. Teufelskreis auch deshalb, weil ihnen nach neuem Gesetz nur noch eine Kollektivunterkunft zur Verfügung gestellt werden muss. Ein normales Familienleben und die Möglichkeit, in den Arbeits- und Wohnungsmarkt einzudringen wird durch die Folgen der Budgetkürzung erschwert. Integrationsagenda des Bundes wird unterlaufen Es ist nicht die Aufgabe des Schweizerischen Roten Kreuzes, Politik zu betreiben. Den gefällten Volksentscheid stellen wir nicht in Frage, wir wollen und müssen aber auf Misstände hinweisen. Das SRK ist dem Grundsatz der Menschlichkeit verpflichtet und muss dort anmahnen, wo dieser Grundsatz verletzt wird. Das System der Asylfürsorge war ursprünglich für die Unterstützung von Asylsuchenden für die Dauer ihres Asylprozesses gedacht gewesen, d.h. es war nicht gedacht für Personen, die mehrheitlich in der Schweiz bleiben werden. Das System der Asylfürsorge war nur als Übergangslösung gedacht gewesen. Die Familie Awad wird aber noch länger in diesem System hängen bleiben, ohne Aussicht auf ein eigenständiges, verantwortungsvolles Leben, weil ihre Chancen, auf dem Arbeitsmarkt Fuss zu fassen, sehr gering sind. Die Familie Awad wird vom Schweizerischen Roten Kreuz des Kantons Zürich unterstützt. Gleichzeitig weisen wir darauf hin, dass wir nicht in der Lage sein werden, die steigende Anzahl an Familien in analogen Situationen permanent betreuen zu können. Seit Kurzem wird die von Bund und Kantonen lancierte Integrationsagenda umgesetzt, welche Familien wie die Awads befähigen soll, sich nachhaltig zu integrieren. Viele Gemeinden des Kantons Zürich setzen die Asylfürsorgeansätze aber so tief an, dass die Integration der Betroffenen aktiv behindert wird. Es ist nun an den Behörden, aber auch an der Zivilgesellschaft, den Missstand anzuschauen und die nötigen Massnahmen zu ergreifen.
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